Bildungspolitik

Jugendwohnen: Forschungsprojekt verweist auf Regelungslücke im Sozialgesetzbuch

Am 5. Juli hatte das Team des Projektes „leben.lernen.chancen nutzen.“ zusammen mit der „Landesarbeitsgemeinschaft katholische Jugendsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen“ zur Landeskonferenz „Jugendwohnen“ ins Kölner „Nikolaus-Groß-Haus“ geladen.

09.07.2010

Köln, 09. Juli 2010. „Wir werden den Bedarf der deutschen Betriebe an qualifiziertem Nachwuchs zukünftig nur decken können, wenn wir in Deutschland lebende Jugendliche mit Migrationshintergrund besser integrieren, benachteiligte junge Menschen besser fördern und im Prozess des Übergangs von der Schule in Ausbildung besser und länger begleiten sowie den Ausbildungsstellenmarkt für Azubis aus dem Ausland stärker öffnen. Für all das braucht es unbedingt das Unterstützungsangebot des Jugendwohnens als geeignete Rahmenbedingung für Mobilität und wegbegleitende Unterstützung“, bestätigte Peter Clever, Mitglied der Hauptgeschäftsführung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), die Prognosen des Forschungs- und Praxisentwicklungsprojektes „leben.lernen.chancen nutzen.“

Projektleiter Andreas Finke: „Jugendwohnen stellt günstigen Wohnraum zur Verfügung und bietet durch sozialpädagogische Begleitung den Rückhalt, der für die Jugendlichen durch ihre neue Lebenssituation notwendig ist. Gerade junge Migrantinnen und Migranten profitieren hiervon. Wir unterstützen sie erfolgreich bei der Herausforderung der beruflichen und sozialen Integration und bei der Bewältigung von Mobilität, die zunehmend mehr erforderlich wird.“ Engagiert debattierten die rund 30 NRW-Verantwortlichen der Jugendwohneinrichtungen mit Peter Clever, Andreas Finke und dem Geschäftsführer der LAG KJS NRW, Stefan Ewers über die demografischen Entwicklungen, die bis zum Jahr 2035 die Zahl der ausbildungsberechtigten Jugendlichen voraussichtlich um 20 Prozent sinken lassen werden. Um dem entgegenzuwirken, werde das Jugendwohnen zur Sicherung nationaler und internationaler Mobilität der Auszubildenden noch wichtiger werden.

Peter Clever beschreibt die finanzielle Notsituation der Jugendwohnheime: „Die rechtliche Verankerung des Jugendwohnens im SGB VIII und die tatsächliche Finanzierung durch andere Sozialleistungsbereiche und Kostenträger sind nicht aufeinander abgestimmt, wodurch eine bedarfsorientierte Steuerung und Finanzierung erschwert wird. Diese Regelungslücke muss geschlossen werden.“ Regelungen im SGB III müssten angepasst und bauinvestive Zuschüsse durch das BMBF ermöglicht werden. Deckungsbeiträge gebe es genug: „Mir ist doch lieber, dass wir dafür zahlen, dass ein junger Mensch weit entfernt von zuhause einen regulären Ausbildungsplatz bekommt, als dass er zuhause bleibt und Übergangsmaßnahmen besucht, die letztlich nicht zu einem Ausbildungsabschluss führen“, unterstrich der Arbeitgebervertreter.

Peter Clever weiter: „Das Jugendwohnen muss in seiner Bedeutung für die Berufsausbildung junger Menschen gewürdigt und anerkannt werden und seine Leistungen im Bereich jugend-, bildungs- und arbeitsmarkpolitischer Ziele darstellen. 

Quelle: Projekt Jugendwohnen

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