Bildungspolitik

BAföG: Umfassendes Reformpaket tritt in Kraft

Mit dem neuen Schuljahr bzw. dem kommenden Wintersemester steigt das BAföG für Schülerinnen und Schüler sowie Studierende. Am 1. August trat das umfassende Reformpaket des 25. BAföG-Änderungsgesetzes in Kraft. Dadurch steigen die Bedarfssätze und Einkommensfreibeträge um sieben Prozent. Man erwartet, dass sich damit der Kreis der BAföG-Empfänger im Jahresdurchschnitt um rund 110.000 vergrößert.

04.08.2016

Am 1. August ist ein umfassendes Reformpaket zum Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) in Kraft getreten. Die Änderungen im Einzelnen:

  • Die Bedarfssätze und die Einkommensfreibeträge steigen um sieben Prozent.
  • Der Wohnzuschlag für nicht bei ihren Eltern wohnende Studierende wird überproportional auf 250 Euro angehoben, für diese Studierenden steigt damit der monatliche Förderungshöchstsatz sogar um rund 9,7 Prozent von derzeit 670 Euro auf künftig 735 Euro.
  • Die Kinderbetreuungszuschläge werden auf einheitlich 130 Euro pro Kind angehoben. Bisher gab es gestaffelt 113 Euro für das erste und 85 Euro für jedes weitere Kind. Der Kinderbetreuungszuschlag bietet Auszubildenden die Möglichkeit, flexible Fremdbetreuung außerhalb der regulären Öffnungszeiten von Einrichtungen zur Kinderbetreuung zu organisieren und zu finanzieren. So lassen sich Ausbildung und Familie besser vereinbaren.
  • Der Freibetrag für eigenes Vermögen von Auszubildenden wird ebenfalls deutlich angehoben – von bisher 5200 Euro auf 7500 Euro. Die Geförderten können zudem künftig dauerhaft einen sogenannten Minijob bis zur vollen Höhe von 450 Euro monatlichem Verdienst ausüben, ohne dass dieses Einkommen auf ihre BAföG-Leistungen angerechnet wird.

Auch strukturelle Änderungen gehen mit der Reform einher. Beim Übergang zwischen einem Bachelor- und einem anschließenden Masterstudiengang gilt künftig beim BAföG für Studierende grundsätzlich die Bekanntgabe des Abschlussergebnisses als Ausbildungsende, nicht bereits die letzte Prüfungsleistung. Damit wird die Förderung um maximal zwei Monate verlängert – und eine Förderlücke geschlossen. Alle BAföG-Anträge können zudem ab 1. August 2016 auch online gestellt werden.

Weitere Informationen unter: <link http: www.bafög.de external-link-new-window zum>www.bafög.de

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung vom 02.08.2016.

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