Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern"

Auszubildende gerade in Corona-Zeiten noch besser unterstützen

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) veröffentlicht die neugefasste Zweite Förderrichtlinie des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern". Das Programm hilft Unternehmen, die in der aktuellen Situation wirtschaftliche Schwierigkeiten haben, bei der Ausbildung. Es unterstützt damit Auszubildende, auch bei pandemiebedingten wirtschaftlichen Schwierigkeiten ihres Ausbildungsbetriebs, ihre Ausbildung fortsetzen und erfolgreich abzuschließen.

03.05.2021

Zweite Förderrichtlinie des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern" veröffentlicht

Dazu erklärt Bundesbildungsministerin Anja Karliczek:

„Mit dem Bundesprogramm ‚Ausbildungsplätze sichern' sorgen wir dafür, dass jeder junge Mensch in diesen aktuell schwierigen Zeiten eine Berufsausbildung beginnen, weiterführen und vor allem auch erfolgreich abschließen kann. Auszubildende, die in diesem Jahr vor ihren Abschlussprüfungen stehen und aufgrund der Corona-Pandemie Teile ihrer Ausbildung nicht durchlaufen konnten, brauchen besondere Unterstützung. Dafür haben wir mit der neugefassten Zweiten Förderrichtlinie des Bundesprogramms einen Zuschuss zu den Kosten von externen Prüfungsvorbereitungslehrgängen für Auszubildende eingeführt. Zusätzlich haben wir auch die Förderung der Auftrags- und Verbundausbildung noch weiter verbessert, damit Auszubildende ihre Ausbildung fortsetzen können, wenn dies zeitweise im eigenen Ausbildungsbetrieb nicht möglich ist.
Diese Förderungen sind wichtige Eckpfeiler, damit wir auch im Ausbildungsjahr 2021/22 unseren Ausbildungsmarkt stabil halten können und für jede Auszubildende und jeden Auszubildenden eine klare Perspektive schaffen. Hierfür investiert das Bundesbildungsministerium in diesem und im nächsten Jahr insgesamt 126 Millionen Euro."

 
Hintergrund

Bei einer Auftragsausbildung werden einzelne Teile einer Ausbildung außerhalb des eigentlichen Ausbildungsbetriebes durchgeführt. In einer Verbundausbildung bilden Betriebe gemeinsam mit anderen Unternehmen oder Bildungsträgern Auszubildende aus.
Die neugefasste Zweite Förderrichtlinie des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern" umfasst folgende Neuerungen:

  • Die Förderung einer Auftrags- oder Verbundausbildung wird attraktiver. Die Mindestlaufzeit wird von sechs Monaten auf vier Wochen verkürzt, die Höhe der Förderung nach der Laufzeit bemessen (450 Euro pro Woche). Insgesamt können bis zu 8100 Euro gezahlt werden. Nun kann auch der Stammausbildungsbetrieb statt des Interimsausbildungsbetriebs die Förderung erhalten. Die Begrenzung der Unternehmensgröße für die Antragsberechtigung von Stammausbildungsbetrieben wird auf bis zu 499 Mitarbeitende angehoben. Für Interimsausbildungsbetriebe entfällt die Begrenzung der Unternehmensgröße ersatzlos.
  • Für pandemiebetroffene Unternehmen können die Kosten für externe Prüfungsvorbereitungslehrgänge für Auszubildende im Jahr 2021 hälftig bezuschusst werden, maximal mit 500 Euro pro Auszubildender oder Auszubildenden. Voraussetzung ist, dass den Auszubildenden die Teilnahme am Prüfungsvorbereitungskurs ohne Eigenbeteiligung an den Kosten durch den Ausbildungsbetrieb zur Verfügung gestellt werden und die Auszubildenden regelmäßig an dem Kurs teilnehmen.

Die Förderung der Auftrags- und Verbundausbildungen sowie der Zuschuss für externe Abschlussprüfungsvorbereitungskurse können bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) beantragt werden.

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung vom 30.04.2021

Back to Top