Bericht / Dokumentation

Zusammenführung der Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfen im SGB VIII

Dialogforum "Bund trifft kommunale Praxis" - Inklusive Kinder- und Jugendhilfe aktiv miteinander gestalten

Strukturebene: Bund

Inputvorträge, Diskussionen und Diskussionsergebnisse des zweiten Expertengesprächs zur Entwicklung einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe am 26./27.10.2017 im Deutschen Institut für Urbanistik in Berlin.

Kinder- und Jugendhilfe ist eine kommunale Aufgabe und findet dort statt, wo Kinder, Jugendliche und ihre Familien leben. Deshalb ist die kommunale Ebene ein elementarer Bezugspunkt, wenn es um die Planung und Umsetzung identifizierter konkreter Handlungsbedarfe geht. Ob und inwieweit die Kinder- und Jugendhilfe im Sinne einer inklusiven Lösung weiterentwickelt werden kann, um in Zukunft für alle Kinder und Jugendliche - mit und ohne Behinderung - zuständig zu werden, wird derzeit intensiv in vielen Debatten verhandelt und geprüft. Die damit verbundenen juristischen (Neu-)Regelungen und praktischen Umsetzungsfragen stellen für die Kommunalverwaltungen eine große Herausforderung für die praktische Arbeit vor Ort dar, da neue fachliche Wirkungs- und Kooperationszusammenhänge entwickelt werden müssen, insbesondere mit dem Gesundheitswesen und der Behindertenhilfe.

Voraussetzung für das Gelingen des DIALOGFORUMs „Bund trifft kommunale Praxis“ ist ein kontinuierlich geführter und transparenter Diskussionsprozess von BMFSFJ und kommunalen Fachkräften aus den öffentlichen und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, des Gesundheitswesens, der Behindertenhilfe und der Eingliederungshilfe in den Kommunen sowie Vertreter/innen der kommunalen Spitzenverbände, der Landesjugendämter und der Wissenschaft. Anliegen des Dialogforums ist es, gemeinsam mit allen Akteuren konkrete Umsetzungsschritte, offene/strittige Fragen der praktischen Umsetzung und erste Erfahrungswerte in der Praxis auf dem Weg zu einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe zu diskutieren. Entscheidend für einen gelingenden Dialogprozess ist zu wissen, wie „vor Ort“ gedacht wird und was „vor Ort“ passiert, um Unterschiede in den Systemlogiken zu verstehen und produktive Anknüpfungsmöglichkeiten zu finden, denn Inklusion braucht mehr als (nur) ein Gesetz.

… und darum ging es in unserem zweiten Expertengespräch konkret:

Der sogenannte „einheitliche Leistungstatbestand“ wurde im Hinblick auf die Hilfen zur Erziehung und die Eingliederungshilfen umsetzungsorientiert diskutiert. D. h., andere Bereiche wie z.B. Kita und Jugendarbeit wurden zunächst nicht mit in die Diskussion einbezogen. Fragen und zu diskutierende Aspekte in diesem Kontext waren u. a.:

  • Was ist Teilhabe, was sind Voraussetzungen für Teilhabe?
  • Wie gestaltet sich der Prozess der Bedarfsfeststellung bis hin zur Leistungserbringung in den Hilfen zur Erziehung, bei der Umsetzung des §35a SGB VIII, in der Eingliederungshilfe sowie in der Sozialpädiatrie?
  • Wie muss das neue System idealtypischer Weise gestaltet sein, damit Kinder und Jugendliche eine angemessene Hilfe bekommen? - Wo werden Schwierigkeiten gesehen und/oder erwartet?
  • Was sind die Voraussetzungen für einen einheitlichen Tatbestand? Welche Stolperstellen und fachliche Herausforderungen gibt es?
  • Wer ist der Anspruchsinhaber der Leistung: Kind oder Eltern?
  • Die Begriffe „Leistung“ und „Hilfe“ – worauf einigen wir uns?
  • Wie kann das neue Hilfeplanverfahren zwischen Sozialpädagogik und ICF/ICD aussehen?

Kontakt

Deutsches Institut für Urbanistik
Dialogforum "Bund trifft kommunale Praxis" - Inklusive Kinder- und Jugendhilfe aktiv miteinander gestalten
Zimmerstr. 13-15
10969 Berlin
Tel.: +49 (0)30 39001-136

E-Mail Adresse

dialogforum@difu.de

Herausgabedatum

2018

Weitere Themen

Hilfen zur Erziehung
Back to Top