Unterhaltsanspruch für eheliche und nichteheliche Kinder

Bundesverfassungsgericht

Strukturebene: Bund

L e i t s a t z zum Beschluss des Ersten Senats vom 28. Februar 2007

 

- 1 BvL 9/04 -

 

Es verstößt gegen Art. 6 Abs. 5 GG, die Dauer eines Unterhaltsanspruchs, den der Gesetzgeber einem Elternteil wegen der Betreuung seines Kindes gegen den anderen Elternteil einräumt, für eheliche und nichteheliche Kinder unterschiedlich zu bestimmen.

 

1. Die unterschiedliche Regelung der Unterhaltsansprüche wegen der Pflege oder Erziehung von Kindern in § 1570 des Bürgerlichen Gesetzbuches einerseits und § 1615 l Absatz 2 Satz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches andererseits ist mit Artikel 6 Absatz 5 des Grundgesetzes unvereinbar.

 

2. Dem Gesetzgeber wird aufgegeben, bis zum 31. Dezember 2008 eine verfassungsmäßige Regelung zu treffen.

 

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