Stellungnahme der BAG Jugendsozialarbeit zum SGB II-Fortentwicklungsgesetz

Bundesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit e.V.

Strukturebene: Bund

Die BAG Jugendsozialarbeit hält die vorgeschlagenen Veränderungen, im Rahmen des SGB II-Fortentwicklungsgesetzes für insgesamt nicht ausreichend. Der Schwerpunkt der vorgeschlagenen Veränderungen liege zum einen auf dem Ausbau der Kontrollen gegen Leistungsmissbrauch (Vermeidung von Leistungsmissbrauch) und zum anderen auf der Klarstellung einiger Schnittstellen, die in der Praxis zu Problemen geführt hätten (Optimierung des Leistungsrechts, Verbesserung der Verwaltungspraxis). Insbesondere an den problematischen gesetzlichen Bestimmungen im SGB II für junge Menschen unter 25 Jahren würden aus Sicht der BAG Jugendsozialarbeit keine ausreichenden Verbesserungen im Fortentwicklungsgesetz vorgeschlagen.

Die Stellungnahme bezieht sich auf Veränderungsvorschläge, die sich direkt auf die Situation der jungen Menschen unter 25 Jahren auswirken.

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