Schutzauftrag gem. § 8 a SGB VIII als „Dienst nach Vorschrift“?

Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht

Strukturebene: Bund

In dem Aufsatz richtet der Jurist Thomas Mörsberger, Vorsitzender des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF), seinen Blick auf die Jugendhilfe im Kontext der Medien – und dabei insbesondere auf spektakuläre Fälle von Kindesmisshandlungen und -vernachlässigung.

 

Daran inhaltlich anknüpfend beschreibt er die Entwicklung der Jugendhilfe-Gesetzgebung und erörtert aus fachmethodischer und juristischer Sicht den Kinderschutz in Deutschland im Kontext des § 8a SGB VIII. So verweist er u.a. darauf, dass zur fachgerechten Einschätzung des Risikos einer Kindeswohlgefährdung zunächst einmal - in der überwiegenden Zahl der Fälle - eine auf Vertrauen gründende Beziehung aufgebaut werden muss. Dieses Vertrauen zeige sich im weiteren Hilfeprozess auch in Bezug auf die Weitergabe von Klienteninformationen. In diesem Zusammenhang gibt er zu bedenken, dass es „Situationen geben kann, in denen durch wohlmeinende Hilfe und Einbeziehung anderer Stellen das Gegenteil von dem bewirkt werden kann, was beabsichtigt ist.“

 

Den vollständigen Aufsatz, der im Heft 07-08/2008 der Zeitschrift "Das Jugendamt" (DIJuF) veröffentlicht worden ist, können Sie unter dem unten stehenden Hyperlink herunterladen.

 

Quelle: Newsletter der Kinderschutz-Zentren Nr. 8 September 2008

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