Kinderrechte für alle! Handlungsbedarf nach der Rücknahme der ausländerrechtlichen Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention

Deutscher Caritasverband e.V.

Strukturebene: Bund

Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes feierte Ende 2009 seinen 20. Geburtstag. Auch Deutschland hatte dieses Übereinkommen 1992 ratifiziert, allerdings mit fünf Vorbehalten bezüglich der Bereiche Familienrecht, Jugendstrafrecht und Ausländerrecht. Während die anderen Vorbehalte durch gesetzliche Änderungen in den folgenden Jahren gegenstandslos geworden waren, bestand der so genannte ausländerrechtliche Vorbehalt weiterhin. Am 03. Mai 2010 wurde die Entscheidung zur Rücknahme des Vorbehalts gegen die UN-Kinderrechtskonvention durch einen Kabinettsbeschluss gefasst. Dies wird vom Deutschen Caritasverband sehr begrüßt.

 

Der aus der Rücknahme des Vorbehalts abzuleitende Handlungsbedarf wird derzeit allerdings unterschiedlich beurteilt. So sieht zum Beispiel die Bundesjustizministerin bisher keinen legislativen Handlungsbedarf im Asyl- und Ausländerrecht auf Bundesebene. Die praktische Umsetzung der Gesetzgebung sei vor allen Dingen Ländersache. Das nationale Recht entspreche den Vorgaben in den Artikeln der Konvention.

Aus Sicht des Deutschen Caritasverbandes erfordert die konsequente Umsetzung der Kinderrechtskonvention hingegen Änderungen der Gesetzeslage und der Umsetzung der verschiedenen Rechte. Um den Handlungsbedarf aufzuzeigen, werden im beiliegenden Fachpapier die in der UN-Kinderrechtskonvention zugesicherten Rechte von ausländischen Kindern und Jugendlichen vor dem Hintergrund der Rücknahme des Vorbehalts reflektiert. Bei der Ausgestaltung der wünschenswerten und zum Teil notwendigen Veränderungen gibt es aus Sicht der Caritas Gestaltungsspielräume, die aus fachlicher Sicht unter der Maßgabe der vorrangigen Berücksichtigung des Kindeswohls interpretiert werden müssen.

Das hier vorliegende Fachpapier soll als Grundlage zur Information und für die fachliche Auseinandersetzung dienen.

 

Das Diskussionspapier kann unter unten stehendem Link herunter geladen werden.

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