Fakultativprotokoll zum Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Strukturebene: Bund

Am 15. April 2002 trat in Deutschland das Fakultativprotokoll zum UN-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau ("Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women", CEDAW) in Kraft. Damit ist nun eine wirksamere Kontrolle der UNO zum Schutz der Menschenrechte von Frauen gegeben.

 

Die Möglichkeiten dieser neuen Kontrolle erläutert die Broschüre "Das Fakultativprotokoll zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Sie erklärt das Beschwerde- und Untersuchungsverfahren und enthält u.a. die Texte des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau und des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen.

 

Mit dem Fakultativprotokoll gibt es zwei zusätzliche Kontrollinstrumente zur Durchsetzung des Menschrechtsschutzes von Frauen, das Individualbeschwerderecht und das Untersuchungsrecht, die dem Standard anderer UN-Menschenrechtsübereinkommen vergleichbar sind: Nach Ausschöpfung des innerstaatlichen Rechtswegs können Frauen und Frauenrechtsorganisationen einen möglichen individuellen Diskriminierungsfall vom UN-Ausschuss zur Beseitigung der Diskriminierung der Frau überprüfen lassen. Außerdem kann der UN-Ausschuss selbst Untersuchungen einleiten, wenn er Anhaltspunkte dafür hat, dass ein Vertragsstaat schwerwiegend oder systematisch Menschenrechte von Frauen verletzt.

 

CEDAW, das UN-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau von 1979, ist das wichtigste internationale Übereinkommen, das klarstellt: Frauenrechte sind Menschenrechte. Die Vertragsstaaten garantieren Frauen umfassende Gleichberechtigung im politischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Gebiet und verpflichten sich zu geeigneten Maßnahmen zur ihrer Sicherung.

 

Die Broschüre ist kostenlos bei der Broschürenstelle des Ministeriums erhältlich.

Herausgeber

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Kontakt

Tel.: 0180 / 5 329 329, E-Mail: broschuerenstelle@bmfsfj.bund.de

Herausgabedatum

2006

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