Fachliche Hinweise zur Unterstützung, Betreuung und zum Schutz Kinder suchtkranker Eltern – Vorschlag für verbindliche Verfahrenstandards

Fachstelle Kinderschutz

Strukturebene: Bund

In Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe der ASD-Leiter/-innen des Landes Brandenburg hat die Fachstelle Kinderschutz im Land Brandenburg fachliche Hinweise zur Unterstützung, Betreuung und zum Schutz von Kindern suchtkranker Eltern erarbeitet.

Anlass zum Erarbeiten der fachlichen Hinweise gaben insbesondere die folgenden Beobachtungen in der Praxis:

Die Zusammenarbeit verschiedener Bereiche, Institutionen und/oder Professionen ist unzureichend, konfrontativ oder schlichtweg nicht vorhanden: Es fehlt vor allem an einer gemeinsamen Haltung, die Aufgabenteilung ist unklar, es bestehen gegenseitig unangemessene Erwartungen. Auch Kriterien für die Beurteilung des Kindswohles in derartigen „unberechenbaren“ familiären Situationen fehlen.

Aufgrund der unterschiedlichen gesetzlichen Aufträge für die verschiedenen Bereiche, Institutionen und/oder Professionen – und damit verbunden der unterschiedlichen Zielgruppen – drohen in der Beratung, Begleitung und Betreuung von Erwachsenen die Bedürfnisse von Kinder oft genug in den Hintergrund zu geraten. Die Gestaltung der Übergänge von so genannten freiwilligen Leistungen für Eltern zu gesetzlichen Schutzmaßnahmen für Kinder vollzieht sich gerade in „Graubereichen“ von Zuständigkeiten verschiedener Institutionen „scheinbar willkürlich“.

Die fachlichen Hinweise zur Unterstützung, Betreuung und zum Schutz von Kindern suchtkranker Eltern ist als Präzisierung der bereits seit 2006 vorliegenden Brandenburger Leitlinien zur Wahrnehmung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung – § 8a SGB VIII zu verstehen: Die in dem Papier beschriebenen Minimalstandards können als verbindliche Verfahrensstandards angewendet werden. Sie sollen helfen, zuerst das Kindeswohl zu sichern und nachrangig die familiären Beziehungen zu erhalten und zu stabilisieren. In diesem Kontext soll die Handlungssicherheit der in einen solchen Fall involvierten Fachkräfte und deren Kooperation und Kommunikation untereinander verbessert werden.

Die fachlichen Hinweise zur Unterstützung, Betreuung und zum Schutz von Kindern suchtkranker Eltern stehen auf der Website der Fachstelle Kinderschutz zum Download bereit (Link unten).

 

Back to Top