Anleitung / Arbeitshilfe

Empfehlung zur Umsetzung des Verfahrenslotsen nach § 10b SGB VIII

BAG Landesjugendämter

Strukturebene: Bund

Die Arbeitsgruppe „Inklusion“ der Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter hat eine „Empfehlung zur Umsetzung des Verfahrenslotsen nach § 10b SGB VIII“ erarbeitet. Mit dem Verfahrenslotsen wird eine neue Stelle im Gerüst des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe geschaffen. Die Empfehlungen sollen beim Einstieg in die Materie helfen sowie bei der Planung und Umsetzung unterstützen.

Die Adressat*innen möglicher Unterstützungsleistungen durch den Verfahrenslotsen werden vorgestellt, auf die vom Gesetzgeber vorgesehenen Aufgaben wird detailliert eingegangen. Ausführlich werden die Abgrenzung zu anderen Ansprüchen sowie die Zusammenarbeit mit anderen Stellen erörtert. Des Weiteren soll die Empfehlung bei der strukturellen Organisation innerhalb des Jugendamtes unterstützen und Vorschläge in Bezug auf die zur angemessenen Erfüllung der Aufgaben benötigten Kompetenzen und Fortbildungsmöglichkeiten geben. Die organisatorische Anbindung und Ausgestaltung dieser Aufgaben soll die Gegebenheiten vor Ort berücksichtigten, insbesondere ob und inwieweit bereits im Bereich des jeweiligen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe Verfahren und Strukturen in Bezug auf eine inklusive Lösung etabliert sind.

Mit dem Verfahrenslotsen wird eine neue Stelle im Gerüst des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe geschaffen. Um ihm den Einstieg in die Materie zu erleichtern, finden sich am Ende der Empfehlung Anregungen für die ersten Schritte des Verfahrenslotsen.

Kontakt

Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter
c/o LVR-Landesjugendamt Rheinland
Kennedy-Ufer 2
50679 Köln

E-Mail Adresse

bagljae@lvr.de

Herausgabedatum

2022

Weitere Themen

Hilfen zur Erziehung Inklusion SGB VIII
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