Expertise / Gutachten

Bildungsautonomie: Zwischen Regulierung und Eigenverantwortung

vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V. (Hrsg.)

Strukturebene: Bund

Das öffentliche Bildungswesen nimmt wie das private Bildungswesen individuelle und gesellschaftliche Interessen wahr. Das individuelle Interesse besteht in dem Erwerb von Qualifikationen, die es den Absolventen des Systems erlauben, ihren Lebensunterhalt zu sichern und lebenstüchtig ihren Alltag zu meistern; das gesellschaftliche Interesse besteht darin, für die moralische, kulturelle und ökonomische Entwicklung der Gesellschaft bei ihren Mitgliedern

einen Qualifikationsstand herzustellen, der dieser Gesellschaft eine Zukunftsfähigkeit sichert. Die beiden Interessen sind nicht von sich aus konvergent. Aus diesem Grund tendiert staatliche Gewalt dahin, die kollektiven Interessen zu Lasten der individuellen in den Vordergrund zu rücken. Durch die Epochen hindurch ist deshalb die Gestaltung des Bildungssystems mit restriktiven Regulierungen durchgesetzt worden, die sich teilweise explizit gegen die subjektiven

und auch objektiven Interessen der handelnden Personen im Bildungssystem richteten und richten. Der Aktionsrat Bildung gibt in seinem vierten Jahresgutachten den Verantwortlichen konkrete Empfehlungen an die Hand, die auf die Schaffung von Arbeits- und Lernbedingungen abzielen, die auf Autonomie und Eigenverantwortung basieren und die freie Entfaltung von Lehrenden und Lernenden ermöglichen.

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