Arbeitshilfe zur örtlichen Umsetzung der UTeilnahmeDatVO

Landschaftsverband Westfalen-Lippe - Landesjugendamt Westfalen

Am 13.09.08 trat die „Verordnung zur Datenmeldung der Teilnahme an Kinderfrüherkennungsuntersuchungen/U-Untersuchungen“ in Kraft. Diese Verordnung ist Bestandteil eines umfassendes Kinderschutzkonzeptes der nordrhein-westfälischen Landesregierung.

Die Verordnung konkretisiert ein Meldeverfahren zwischen den Ärztinnen und Ärzten, dem Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit (LIGA), den Meldebehörden und den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Erfolgt z. B. innerhalb einer gewissen Frist keine Früherkennungsuntersuchung, informiert das LIGA den zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Das Jugendamt prüft, ob gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes vorliegen und welche Maßnahmen ggf. zu ergreifen sind. Das LWL-Landesjugendamt Westfalen hat eine „ad-hoc-Arbeitsgruppe“ mit Vertreterinnen und Vertretern aus 8 Kreisen, 4 kreisfreien Städten sowie 11 kreisangehörigen Gemeinden gegründet, die ein Bearbeitungsverfahren für diese neue Aufgabe der Jugendämter entwickelt hat. In dieser Gruppe wurde eine „Arbeitshilfe für die örtliche Praxis“ erarbeitet, die hier zum Download zur Verfügung steht.

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