Kindertagesbetreuung
Zwischenbericht zur Kita-Reform in SH: Qualitätsstandards, mehr Wahlfreiheit und begrenzte Beiträge für Eltern
Staatssekretär Dr. Matthias Badenhop stellte am 20. September den Zwischenbericht der Landesregierung zur „Neuordnung der Kitagesetzgebung“ im Sozialausschuss des Landtags vor. Die Finanzbeziehungen zwischen Land, Kommunen und Trägern sollen dabei neu geordnet werden und die Vergütungen für die Einrichtungen nach vergleichbaren Maßstäben erfolgen. Kernelement ist dabei das sogenannte Standard-Qualitäts-Kosten-Modell (SQKM). Mit diesem Modell wird auf der einen Seite ein landesweit vergleichbarer (höherer) Qualitätsstandard in der frühkindlichen Bildung gewährleistet; auf der anderen Seite erhalten Kommunen und Träger weiterhin die Möglichkeit, die Angebote vor Ort zu gestalten, in dem sie ergänzende pädagogische Inhalte oder Aktivitäten fördern.
24.09.2018
Erhöhung des Fachkraftschlüssels im Elementarbereich (Ü3)
Die Reform folgt dem Gedanken des „Bestellerprinzips“, d.h. wer bestellt, bezahlt auch vollständig, die von ihm veranlasste Veränderung. Zudem sprechen sich die Verfahrensbeteiligten, Landeselternvertretung, Kommunale Landesverbände und Wohlfahrtsverbände, bei den vom Land geplanten Qualitätssteigerungsmaßnahmen für eine Erhöhung des Fachkraftschlüssels im Elementarbereich (Ü3), mehr Vor- und Nachbereitungszeiten für die Erzieherinnen und Leistungsfreistellungen aus. Diese Maßnahmen sollen nicht nur die Betreuungssituation verbessern, sondern auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Alltag entlasten.
Staatssekretär Badenhop: „Wir sind uns einig: Gemeinsam wollen wir die Neuordnung der Kitagesetzgebung zu einem Erfolg führen. Ein erster Teil des Weges ist nun gemeistert, die Eckpunkte für den weiteren Reformprozess stehen fest. Die Diskussionen waren dabei sehr intensiv, gleichzeitig aber auch von Vertrauen und Lösungsorientierung geprägt. Dafür bedanke ich mich bei allen Beteiligten. Dieses Verfahren und seine Beteiligten waren ein maßgeblicher Erfolgsfaktor für unsere Bemühungen.“
Senkung der Elternbeiträge und Entlastung der Kommunen
In den kommenden Monaten werden auf Basis des neu entwickelten Finanzierungs- und Strukturmodells umfangreiche Berechnungen durchgeführt, um die konkreten Finanzströme und administrative Abläufe zu definieren. Dazu gehören auch die Festlegung der Höhe des gedeckelten Elternbeitrags, die technische Weiterentwicklung der Kita-Datenbank oder die zeitliche und inhaltliche Ausgestaltung der notwendigen Übergangsbestimmungen.
- Das neue Gesetz soll zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.
- Die Elternbeiträge sollen ab 1. August 2020 auf einen landeseinheitlichen Betrag für einen Ganztagsplatz für Einrichtungen und Tagespflege gedeckelt werden.
- Ebenso soll die Sozialstaffel landesweit vereinheitlicht werden.
So werden gleichwertige Lebensverhältnisse im Land hergestellt und extreme Abweichungen der Elternbeiträge zwischen den Gemeinden sowie bestehende Ungerechtigkeiten beseitigt. Das Kita-Geld entfällt mit Einführung des Deckels. Die Standortgemeinden können auch weiterhin noch niedrigere Elternbeiträge als ergänzende Leistung finanzieren. Durch die Systemumstellung wird zudem eine aufwandsfreie weitere Absenkung des Deckels, bis hin zur mittelfristig angestrebten Beitragsfreiheit, ermöglicht.
Die Landesregierung stellt von 2018 bis 2022 zusätzlich rund eine halbe Milliarde Euro, (481 Millionen Euro) bereit: 210 Millionen Euro für die Verbesserung der Qualität, 136 Millionen Euro für die Senkung der Elternbeiträge und 135 Millionen Euro für die Entlastung der Kommunen (zusätzlich zu den verpflichtenden Ausgleichszahlungen im Rahmen der Konnexität).
Den Bericht der Landesregierung steht online zur Verfügung.
Quelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswih-Holstein vom 20..09.2018
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