Kindertagesbetreuung

Verzicht auf Betreuungsgeld zugunsten Kitas und Schulen: Öffentliche Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

"Ab 2013 soll für diejenigen Eltern, die ihre Kinder von ein bis drei Jahren nicht in Einrichtungen betreuen lassen wollen oder können, eine monatliche Zahlung (zum Beispiel Betreuungsgeld) eingeführt werden." So hat es der Gesetzgeber in § 16 SGB VIII festgehalten.

29.06.2011

Am 04. Juli 2011 wird der Bundestagsausschus für Familie, Senioren, Frauen und Jugend von 13 bis 15 Uhr im Paul-Löbe-Haus (Sitzungssaal 2 200) eine öffentliche Anhörung zum Thema Betreuungsgeld durchführen. Konkret stehen dabei folgende Anträge im Mittelpunkt:

  • Gesetzentwurf der Abgeordneten Katja Dörner, Ekin Deligöz, Kai Gehring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
    Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Aufhebung der Ankündigung eines Betreuungsgeldes
    <link http: dipbt.bundestag.de dip21 btd _blank external-link-new-window>BT-Drucksache 17/1579
  • Antrag der Abgeordneten Caren Marks, Petra Crone, Christel Humme, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
    Auf die Einführung des Betreuungsgeldes verzichten
    <link http: dipbt.bundestag.de dip21 btd _blank external-link-new-window>BT-Drucksache 17/6088

Folgende Sachverständige werden angehört:

  • Prof. Dr. Michael Klundt, Hochschule Magdeburg-Stendal Fachbereich Angewandte Humanwissenschaften
  • Dipl.-Soz. Svenja Pfahl, SowiTra - Institut für sozialwissenschaftlichen Transfer
  • Prof. Dr. Axel Plünnecke, Institut der deutschen Wirtschaft Köln
  • Prof. Dr. Ute Sacksofsky, M.P.A. (Harvard) Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Rechtsvergleichung
  • Maria Steuer, Familien e. V.
  • Dr. Klaus Zeh, Mitglied des Thüringer Landtages
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