Kindertagesbetreuung
Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes in Brandenburg
Brandenburg tritt als erstes Bundesland in Gespräche mit dem Bund zur Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes ein. Ziel ist es, zeitnah zu vereinbaren, wie die rund 164 Millionen Euro, die der Bund bis 2022 zur Verfügung stellt, in Brandenburg zur Verbesserung der Teilhabe und der Qualität in der Kindertagesbetreuung eingesetzt werden sollen.
21.02.2019
Die Vereinbarung für Brandenburg soll zunächst für die Jahre 2019 und 2020 abgeschlossen werden. Weitere Schritte sind für die Zeit nach der Landtagswahl geplant. Das Land Brandenburg stärkt wie in der Vergangenheit die Qualität in den Kitas und entlastet die Eltern. Die Regierungsfraktionen im Landtag haben sich auf der Basis einer fachlichen Einschätzung des Expertendialogs Kindertagesbetreuung in der vergangenen Woche dafür ausgesprochen, die Bundesmittel für folgende vier prioritäre Maßnahmen einzusetzen:
1. Ausweitung der Elternbeitragsfreiheit für Geringverdienende
Künftig sollen in Brandenburg die Kinder von Wohngeldempfängern, von Empfängern von Leistungen zur Grundsicherung und Sozialhilfe, von Empfängern von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und von Empfängern von Kinderzuschlag zum Kindergeld beitragsfrei in die Kita, in den Kindergarten und den Hort gehen können. Ergänzend zu dieser Vorgabe des Bundes wollen wir alle Eltern, die weniger als 20.000 Euro netto jährlich verdienen, beitragsfrei stellen. Das Kindergeld soll hierbei unberücksichtigt bleiben, es wird nicht als Einkommen angerechnet. Nach den vorläufigen Berechnungen werden damit von den gegenwärtig rund 182.000 Kindern in den Kitas des Landes ab dem 1.8.2019 weitere 43.000 beitragsfrei. Bereits jetzt besuchen rund 25.000 Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung die brandenburgischen Kitas beitragsfrei.
Im Jahr 2019 sollen hierfür 2,7 Mio. Euro eingesetzt werden. Für 2020 sind 6,5 Mio. Euro eingeplant.
2. Finanzielle Förderung längerer Betreuungszeiten
Die Betreuungszeiten in den Kitas sind in den vergangenen Jahren deutlich angestiegen. Um dazu beizutragen, dass in ausreichender Zahl Fachkräfte eingestellt werden können, sollen die Kita-Träger für alle Kinder, die länger als durchschnittlich acht Stunden am Tag betreut werden, durch ein Förderprogramm pro Kind und Monat 50 Euro (= 600 Euro jährlich) zusätzlich erhalten. Die Höhe der Förderung orientiert sich an den Kosten für eine zusätzliche Fachkraftstunde. Für 2019 sollen hierfür 10,1 Mio. Euro und für 2020 20,2 Mio. Euro eingesetzt werden. Damit wird für dieses Förderprogramm der deutlich größte Teil der Bundesmittel eingeplant.
3. Mehr Zeit für Anleitung
Gute Kitas benötigen ausreichend Fachkräfte. Es wird angestrebt, dass die Kita-Träger künftig wöchentlich drei Anleitungsstunden für angehende Erzieherinnen und Erziehern in der tätigkeitsbegleitenden Ausbildung finanziert bekommen. Bisher war es eine Stunde. Dieses Förderprogramm soll im Jahr 2019 ein Volumen von 1,3 Mio. Euro haben. Für 2020 sind drei Millionen Euro vorgesehen.
4. Elternbeteiligung stärken
Die Stärkung der Elternbeteiligung ist ein zentrales Anliegen. Damit in jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt ein Elternbeirat gebildet werden kann, sollen für 2019 0,2 Mio. Euro und für 2020 0,3 Mio. Euro aus dem Gute-Kita-Gesetz eingesetzt werden. Zudem soll eine Service- und Ansprechstelle nach Paragraf 45 SGB VIII für Eltern eingerichtet werden.
Jugendministerin Britta Ernst: „Unser Maßnahmepaket wird die Kita-Qualität und die Teilhabe an der Kindertagesbetreuung verbessern und Eltern weiter von Gebühren entlasten. Es berücksichtigt die Interessen der Eltern, ist auf eine bessere Abdeckung der verlängerten Betreuungszeiten ausgerichtet und nimmt auch eine nachhaltige Personalgewinnung in den Blick. Ich freue mich sehr, dass uns die Verbände und die Träger der Kindertagesstätten mit ihren fachlichen Hinweisen so umfassend unterstützt haben. Dafür danke ich ihnen. Nun wollen wir in Gesprächen mit dem Bund zügig zu einem Ergebnis kommen. Die Verbesserungen sollen zum 1. August 2019 greifen. Mit der Förderung der verlängerten Betreuungszeiten könnten wir sogar früher starten.“
Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg vom 19.02.2019
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