Kindertagesbetreuung
Sachsen bietet neue Fördermittel für Kitas und Schulen im ländlichen Raum
Für Sanierung und Neubau von Schulen, Turnhallen sowie Kindertagesstätten im ländlichen Raum Sachsens gibt es künftig neue Fördermöglichkeiten.
15.04.2011
Frank Kupfer, Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft, informierte am 13. April 2011 über eine entsprechende Änderung der Förderrichtlinie „Integrierte Ländliche Entwicklung“ (ILE), die das Kabinett beschlossen hat.
„Ich will, dass der ländliche Raum auch und besonders für junge Familien attraktive Lebensbedingungen bietet. Das setzt eine leistungsfähige und moderne Bildungsinfrastruktur voraus“, so der Minister. „Die Signale aus den Regionen sind deutlich, unsere Unterstützung wird dort dringend erwartet“.
Die Förderung in Höhe von 75 Prozent der Nettokosten können Träger von Schulen oder Kindertageseinrichtungen für erforderliche Sanierungsarbeiten erhalten. Auch ein Neubau ist förderfähig, wenn dabei ein Bildungszentrum entsteht oder wenn eine Sanierung unwirtschaftlich wäre. Sanierung bzw. Neubau von Sporthallen werden dann gefördert, wenn diese vorrangig von Schulen genutzt werden können. Voraussetzung für eine Förderung von Gebäudesanierungen ist die Einhaltung hochwertiger energetischer Standards, die langfristig Betriebskosten einsparen. Beim Neubau ist der Passivhausstandard Fördervoraussetzung. „Die aktuelle Debatte um Erneuerbare Energien und die Abschaltung von Kernkraftwerken zeigt den Handlungsbedarf. Wir müssen effizient mit Energie umgehen. Sanierung und Neubau öffentlicher Gebäude bieten eine große Chance, dabei ein großes Stück voranzukommen“, so der Umweltminister.
Ausgeschlossen von einer Förderung sind nach Kriterien der Europäischen Union Schulen mit mehr als 350 Schülern, Berufsbildende Schulen, Gymnasien sowie Schulen, denen die Kultusverwaltung keine Bestandssicherheit bescheinigt.
Förderanträge können nach Beschluss durch die jeweiligen Koordinierungskreise der ILE- bzw. Leader-Regionen im Rahmen ihrer Budgets ab sofort bei den zuständigen Landratsämtern gestellt werden. Für die Bürgermeister der förderfähigen Orte in Sachsen wird es spezielle Informationsveranstaltungen zu den neuen Fördermöglichkeiten geben.
Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
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