Kindertagesbetreuung

S-H: Bericht zur Neuordnung der Kitagesetzgebung schafft Grundlage für Reformprozess

Familienminister Dr. Heiner Garg stellte am 25. April den Bericht der Landesregierung „Neuordnung der Kitagesetzgebung“ im Landtag vor. Der Bericht schafft die Grundlage für die Umsetzung der Kitareform, eines der wichtigsten Reformvorhaben der Landesregierung. Minister Garg betont: „Mit dem vorgelegten Bericht haben wir nicht nur die vorhandenen Baustellen im Kitabereich identifiziert, sondern auch alle Stellschrauben, die wir gemeinsam mit den Beteiligten bewegen, damit die Reform ein Erfolg wird. In Abstimmung mit Eltern, Kommunen und Trägern entwickeln wir tragfähige Antworten im Sinne der Familien in Schleswig-Holstein“.

02.05.2018

Zu den „Baustellen“, die reformiert werden sollen, gehören unter anderem die verschiedenen Finanzierungs- und Planungszuständigkeiten, die heterogenen und zum Teil sehr hohen Elternbeiträge, aber auch Themen wie die Ungleichbehandlung von Kitas und Tagespflege oder bisher nicht funktionale Teile des Kitagesetzes, wie beispielsweise das Thema „Wunsch- und Wahlrecht“ der Eltern. „Bislang gibt es das Wunsch- und Wahlrecht meist nur auf dem Papier. Wir arbeiten daran, dass es in der Praxis tatsächlich ausgeübt werden kann. Es ist ein wesentlicher Beitrag zu einer guten Vereinbarkeit von Familie und Beruf“, so Minister Garg.

Wesentliche Ziele:

  • Strukturreform des Finanzierungssystems, die 2020 umgesetzt werden soll
  • Stärkung der Kita-Qualität
  • eine Entlastung der Eltern durch die Deckelung der Beiträge sowie
  • die Entlastung der Kommunen

Dafür stellt die Landesregierung von 2018 bis 2022 zusätzlich rund 480 Mio. € bereit. Aufgrund der Vereinbarung zwischen Land und Kommunen im Januar stellt das Land zudem 110 Mio. Euro in 2018 und 2019 bereit (rechnerisch sind darin 35 Mio. enthalten, die auch in den 480 Mio. enthalten sind).

„Wir haben die finanzielle Stärkung des Kita-Bereiches eingeleitet. Das unterstreicht den hohen Stellenwert, den Familien, Kitas und Kommunen für diese Landesregierung haben“, so Dr. Garg.

Den  Bericht der Landesregierung (PDF, 629 KB) steht auf den Seiten des Schleswig-Holsteiner Landtags zur Verfügung.

Quelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein vom 25.04.2018

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