Kindertagesbetreuung
NRW unterstützt Kommunen dauerhaft beim U3-Ausbau
In der gestrigen Kabinettssitzung hat die Landesregierung NRW den Entwurf für eine gesetzliche Regelung gebilligt, mit der die Kommunen beim Ausbau der Betreuungsplätze für unter dreijährige Kinder dauerhaft und verlässlich vom Land unterstützt werden.
25.04.2012
Der Entwurf des Kostenausgleichsgesetzes umfasst im Wesentlichen den finanziellen Ausgleich für den notwendigen Ausbau zusätzlicher Kita-Plätze, um ab 2013 den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für ein- und zweijährige Kinder zu erfüllen. Wie die rot-grüne Landesregierung mitteilt, hatte die Vorgängerregierung entsprechende Vereinbarungen verweigert, obwohl die Kommunen auf diesen Kostenausgleich nach dem so genannten Konnexitätsgesetz einen verfassungsrechtlichen Anspruch hätten.
Familienministerin Ute Schäfer nach Kostenfolgegesprächen Anfang März dieses Jahres mit den Kommunalen Spitzenverbänden Eckpunkte für ein Kostenausgleichsgesetz vereinbart.
Der Entwurf sichert den Kommunen dauerhaft eine verlässliche Beteiligung des Landes sowohl an den Betriebskosten als auch an den weiteren Investitionskosten der zusätzlichen Kita-Plätze für die unter Dreijährigen.
Bis zum Jahr 2018 wird sich die Ausgleichsleistung nach gegenwärtigem Stand auf rund 1,4 Milliarden Euro belaufen. Davon werden rund 1,2 Milliarden Euro aus für den U3-Ausbau vorgesehenen Umsatzsteuermitteln finanziert.
Seit 2010 fördert das Land Nordrhein-Westfalen den U3-Ausbau bereits mit 400 Millionen Euro im Rahmen eines Landesinvestitionsprogramms.
"Allein in diesem und im nächsten Jahr wird das Land durch den Kostenausgleich die Kommunen bei der Finanzierung der U3-Plätze noch mal zusätzlich mit 270 Millionen Euro unterstützen. In den Folgejahren sichert der Kostenausgleich dauerhaft die finanzielle Beteiligung des Landes. Das gibt dem U3-Ausbau noch einmal einen kräftigen Schub - gerade auch in den Städten mit überdurchschnittlich großem Platzbedarf. Denn die Ausgleichsleistungen des Landes erfolgen auch über die angestrebte durchschnittliche Versorgungsquote von 32 Prozent hinaus", erklärte Schäfer.
Der Referentenentwurf werde jetzt den Kommunalen Spitzenverbänden noch mal zur gesetzlich vorgeschriebenen förmlichen Beteiligung zugeleitet. "Uns kommt es darauf an, dass der Landtag nach der Wahl schnell über einen Gesetzentwurf beraten kann, damit wir die Dynamik beim Ausbau der Betreuungsplätze weiter steigern können", sagte die Ministerin.
Quelle: MFKJKS Nordrhein-Westfalen
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