Kindertagesbetreuung

NRW: Landschaftsausschuss beschließt neues Förderverfahren für Kinder mit Behinderung in Kindertageseinrichtungen

Der Landschaftsausschuss der Landschaftsversammlung Rheinland hat die Einführung eines neuen Förderverfahrens für Kinder mit Behinderung in Kitas beschlossen. Das Ziel: Künftig soll jedes Kind mit Behinderung jede Kita besuchen können. So soll mehr Teilhabe und eine wohnortnahe Förderung ermöglicht werden.

06.12.2013

Dafür will der Landschaftsverband Rheinland (LVR) künftig pro Jahr eine Kindpauschale in Höhe von 5000 Euro bereitstellen. Der Beschluss soll in zwei Schritten bis zum Kindergartenjahr 2015/2016 umgesetzt werden.

Insbesondere über die Zukunft der integrativen Kita-Gruppen und der therapeutischen Versorgung in den Einrichtungen wurde in den vergangenen Wochen intensiv diskutiert. Ab dem 1. August 2015 soll nach den Plänen die Finanzierung der Therapie in Kindertageseinrichtungen auf andere Kostenträger, wie gesetzliche Krankenversicherungen, übergehen. Prof. Dr. Jürgen Rolle, Vorsitzender des fachlich zuständigen Landesjugendhilfeausschusses: "Wir tragen mit unserem neuen Fördersystem dem inklusiven Gedanken Rechnung, dass für Kinder mit Behinderung keine Bildungs- und Betreuungseinrichtungen verschlossen bleiben dürfen. Hierbei fühlen wir uns neben den Kindern und ihren Eltern auch den Therapeutinnen und Therapeuten verpflichtet, die in den Kitas hervorragende Arbeit leisten und weiterhin dringend gebraucht werden. Aus diesem Grund haben wir bereits Kontakt zum NRW-Familienministerium aufgenommen, das uns bei den anstehenden Verhandlungen mit den gesetzlichen Krankenkassen unterstützen wird." Man brauche nun bis 2015 eine tragfähige Lösung und ein Verfahren, das von Trägern und Einrichtungen zu bewältigen sei, so Rolle weiter.

Bereits am Mittwoch (4. Dezember) hatten die beiden Landesjugendhilfeausschüsse Rheinland und Westfalen-Lippe bei einer gemeinsamen Sitzung in Münster vereinbart, dass die Fördersysteme beider Landesteile harmonisiert werden. Künftig sind die Förderbedingungen somit in Nordrhein-Westfalen für Kinder mit Behinderung unabhängig vom Wohnort annähernd gleich.

Der LVR hat im Anschluss an die Sitzung des Landschaftsausschusses eine Übersicht der am häufigsten gestellten Fragen ins Internet gestellt, um Eltern, Trägern und Kitas, die verunsichert sind, die wichtigsten Informationen an die Hand zu geben. Diese FAQ-Liste ist zu finden unter www.lvr.de/de/nav_main/jugend_2/kinderundfamilien/finanziellefrderungvontagesbetreuung/neue_foerderung_fuer_kinder_mit_behinderungen/test_2.html

Das Fachkräfteportal berichtete bereits hierzu am 14.11.2013 <link http: www.jugendhilfeportal.de kindertagesbetreuung artikel eintrag lvr-landesjugendhilfeausschuss-empfiehlt-kindpauschale-von-der-integration-zur-inklusion _blank external-link-new-window external link in new>hier in diesem Artikel.

Quelle: Landschaftsverband Rheinland vom 06.12.2013

Redaktion: Astrid Bache

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