Kindertagesbetreuung

NRW: Halbe Milliarde Euro zusätzlich für Kitas

Mit mehr als einer halben Milliarde Euro zusätzlich wird Nordrhein-Westfalen in den nächsten drei Kindergartenjahren die Kindertagesbetreuung unterstützen. Ein entsprechender Gesetzentwurf zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes wurde von der Landesregierung auf den Weg gebracht.

02.05.2016

Mit mehr als einer halben Milliarde Euro zusätzlich will das Land in den nächsten drei Kindergartenjahren die Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen unterstützen. Dazu hat das Kabinett die Einbringung eines Gesetzentwurfes zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes in den Landtag beschlossen.

Steigerung der Kindpauschale 

Der Gesetzentwurf enthält vor allem zwei Maßnahmen. So soll ab dem 1. August 2016 bis zum Kindergartenjahr 2018/19 die jährliche Steigerung der Kindpauschalen von 1,5 auf drei Prozent verdoppelt werden. Außerdem wird das Land jene Mittel, die durch den Wegfall des Betreuungsgeldes frei werden, also insgesamt 431 Millionen Euro, in vollem Umfang für die frühkindliche Bildung einsetzen. Davon werden 331 Millionen Euro für die Verbesserung der Finanzierung des laufenden Betriebes bereitgestellt, 100 Millionen Euro fließen in ein Investitionsprogramm für zusätzliche Ü3-Plätze ein. "Ich bin sehr froh, dass wir dieses Gesetz nun auf den Weg bringen. Die halbe Milliarde Euro dient den Kitas als überbrückende Hilfe. Gleichzeitig arbeiten wir jedoch intensiv daran, noch in dieser Wahlperiode gemeinsam mit den Trägern und den Kommunen Eckpunkte für ein neues Kinderbildungsgesetz und dessen Finanzierungsstruktur zu entwickeln", erklärte Familienministerin Christina Kampmann.

Für die jährliche Steigerung der Kindpauschalen wird allein das Land rund 200 Millionen Euro bereitstellen. Zusätzlich haben die Kommunen zugesichert, sich entsprechend ihres Finanzierungsanteils an der Erhöhung zu beteiligen. Auch die Träger leisten ihren Beitrag.

Sicherung von Qualität und Angebotsvielfalt

Durch den vergangene Woche vorgestellten Gesetzentwurf erhalten alle Träger von Tageseinrichtungen Zuschläge auf die Kindpauschalen. Die Landesregierung möchte so - befristet auf die nächsten drei Kindergartenjahre - die Qualität, die Personalmindeststandards in der Kindertagesbetreuung und die Vielfalt des Angebotes bis zu einer gesetzlichen Neustrukturierung sichern.

In der diesem Entwurf vorgeschalteten Anhörung der Träger und Verbände wurden übereinstimmend die beiden Hauptpunkte des Gesetzes begrüßt. Besonders positiv wurde hervorgehoben, dass die Landesregierung NRW im Gegensatz zu anderen Ländern, die Betreuungsgeldmittel vollständig für die Kindertagesbetreuung einsetzen wird.

Im Dezember 2015 hatten sich die Regierungskoalition und die Kommunalen Spitzenverbände darauf verständigt, unverzüglich Gespräche über ein neues Gesetz und eine neue Finanzierungsstruktur für die Kindertagesbetreuung aufzunehmen.

Hintergrund Kibiz

Das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) ist seit 2008/09 und wurde mehrfach revidiert. Ziel ist ein vereinfachtes, finanziell besser kalkulierbares System. In den letzten Jahren wurde der Personalschlüssel für die U3-Betreuung verbessert, die Elternbeitragsfreiheit für das letzte Kindergartenjahr eingeführt und zuletzt die sprachliche Förderung der Kinder neu gestaltet. Finanziert werden die Kindertageseinrichtungen von Land, Kommunen, Trägern und Eltern. Insgesamt fließen in diesen Bereich der frühkindlichen Bildung jährlich über zwei Milliarden Euro Landesmittel.

Quelle: Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen vom 26.04.2016

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