Kindertagesbetreuung
NRW beseitigt Finanzdefizit in der Kindertagesbetreuung
Familienminister Dr. Joachim Stamp und die drei kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen haben sich darüber verständigt, die Qualität der Kinderbetreuung in Nordrhein-Westfalen durch eine höhere Finanzierung zu verbessern. Eine Vereinbarung dazu wurde am 08. Januar 2019 unterzeichnet.
10.01.2019
„Es gab jahrelang ein strukturelles finanzielles Defizit in der Kinderbetreuung in Nordrhein-Westfalen. Viele Kindergartenträger mussten dadurch mit Finanzierungslücken kämpfen, die sich vor allem auf die Personalausstattung ausgewirkt haben. Mit zusätzlich 750 Millionen Euro wird nun die Grundlage geschaffen, um die Finanzierung der Kinderbetreuung für die Zukunft stabil zu machen. Damit werden alle Träger in die Lage versetzt, die Qualität in der Kinderbetreuung tatsächlich zu verbessern“, erklären die Präsidenten des Städtetages NRW, Oberbürgermeister Thomas Hunsteger-Petermann, des Landkreistages NRW, Landrat Thomas Hendele, und des Städte- und Gemeindebundes NRW, Bürgermeister Roland Schäfer.
Vereinbarung enthält eine Dynamisierungsklausel
Für das Kindergartenjahr 2020/2021 werden zusätzliche 750 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, davon die Hälfte, also 375 Millionen Euro, von den Kommunen. Damit erreicht das Gesamtvolumen der Finanzierung der Kinderbetreuung etwa 6,8 Milliarden Euro.
In den vergangenen Jahren hatten das Land NRW und die Kommunen die Kindergärten durch mehrere aufeinanderfolgende Rettungspakete über Wasser gehalten. Durch eine nun vorgesehene Dynamisierungsklausel werde sich künftig die Kindergartenfinanzierung entsprechend der allgemeinen Kostensteigerungen entwickeln, betonen die kommunalen Spitzenverbände. So werde sichergestellt, dass in den kommenden Jahren nicht erneut eine Finanzierungslücke auftritt.
„Die schwierigen Verhandlungen der vergangenen Monate haben beiden Seiten einiges abverlangt. Am Ende ist es jedoch gelungen, neben der deutlichen Erhöhung der laufenden Finanzierung auch eine Garantie des Ministers für ausreichende Investitionsmittel des Landes zu erhalten. Denn diese brauchen wir in den Kommunen, um die in Zukunft dringend benötigten weiteren 100.000 Kindergartenplätze zu errichten“, so Hunsteger-Petermann, Hendele und Schäfer. Für das Haushaltsjahr 2019 stehen Investitionsmittel des Landes von 124 Millionen Euro zur Verfügung. In der mittelfristigen Finanzplanung wird das Land 115 Millionen Euro jährlich bereitstellen. Zu diesem Betrag sollen Haushaltsreste hinzukommen.
Trägeranteil wird gesenkt
Als Erfolg werten die kommunalen Spitzenverbände auch, dass der sogenannte Trägeranteil kommunaler Kindergärten deutlich gesenkt werden soll. Dadurch wird dieser Anteil der Finanzierung dem der anderen Träger angenähert. „Für uns wird es hierdurch wesentlich leichter, den weiteren Ausbau von Kindertagesstätten effektiver zu steuern“, so die Präsidenten der kommunalen Spitzenverbände.
Mehr Geld für erweiterte Öffnungszeiten
Als Reaktion auf den Betreuungsbedarf von Eltern am frühen Morgen, Abend oder am Wochenende haben sich der Minister und die kommunalen Spitzenverbände darauf verständigt, 100 Millionen Euro für erweiterte Öffnungszeiten und die sogenannte Randzeitenbetreuung bereitzustellen. Hiervon trägt die kommunale Seite 20 Millionen Euro jährlich.
Novelle tritt vermutlich im August 2020 in Kraft
Auf der Grundlage der Vereinbarung zwischen dem Ministerium und den kommunalen Spitzenverbänden wird das Familienministerium in den nächsten Wochen einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Kinderbildungsgesetzes NRW (KiBiz) erarbeiten.
Die kommunalen Spitzenverbände erwarten nun, dass die zwischen ihnen und dem Familienminister vereinbarten Eckpunkte auch von den im Landtag vertretenen Fraktionen berücksichtigt werden und sich im neuen Kinderbildungsgesetz wieder-finden. Die Verbände gehen davon aus, dass die Novelle in diesem Jahr vom Landtag verabschiedet wird, um dann ab dem 1. August 2020 in Kraft zu treten.
Quelle: Städtetag NRW vom 08.01.2019
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