Kindertagesbetreuung
NRW beschließt Kitaträger-Rettungsprogramm
Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat am 16. November das Gesetz zur Rettung der Trägervielfalt von Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen verabschiedet. Mit dem Kitaträger-Rettungsprogramm mildert das Land die Not der strukturell unterfinanzierten Kindertageseinrichtungen schnell und unbürokratisch ab. Bei vielen Einrichtungen haben sich über die vergangenen Jahre große Defizite aufgebaut, die zu Personalkürzungen und Qualitätseinbußen geführt haben.
20.11.2017
„Die Unterfinanzierung der Einrichtungen hat sich in den zurückliegenden Jahren immer weiter verfestigt. Kitas ohne finanzielle Sorgen gibt es in Nordrhein-Westfalen derzeit kaum noch. Mit unserer Soforthilfe sorgen wir dafür, dass keine Kita schließen muss“, betonte Familienminister Joachim Stamp.
„Wir setzen der finanziellen Not der Einrichtungen eine wirksame Unterstützung entgegen.“ Das Land stellt allen Einrichtungen sowohl in freier wie in kommunaler Trägerschaft insgesamt Mittel in Höhe einer halben Milliarde Euro zur Verfügung. Alle Träger werden mit einem Einmalbetrag entlastet, der flexibel und einrichtungsübergreifend eingesetzt werden kann. „Wir bringen landesweit Stabilität in das System, damit die Vielfalt in der Kindertagesbetreuung erhalten bleibt.“
Das Kitaträger-Rettungsprogramm ist die erste Maßnahme der Landesregierung, um die finanzielle Not der Träger zu beseitigen und die Unterfinanzierung der frühkindlichen Bildung in Nordrhein-Westfalen insgesamt zu beenden.
In einem zweiten Schritt wird die Landesregierung für eine dauerhaft auskömmliche Finanzierung sorgen und das Kinderbildungsgesetz in enger Zusammenarbeit mit den beteiligten Akteuren im Land reformieren. In einem dritten Schritt wird die Qualität verbessert, danach werden die Öffnungszeiten flexibilisiert. Ziel der Landesregierung ist es, die frühkindliche Bildung zu stärken und weiterzuentwickeln, dazu werden die Rahmenbedingungen für die Kindertagesbetreuung und Kindertagespflege strukturell verbessert.
Quelle: Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW vom 16.11.0217
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