Kindertagesbetreuung

Mehr Qualität und weniger Gebühren: Bundeskabinett verabschiedet das Gute-KiTa-Gesetz

Das Bundeskabinett hat am 19. September das Gute-KiTa-Gesetz auf den Weg gebracht, das die Qualität der frühen Bildung, Erziehung und Betreuung in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege bundesweit verbessern und bestehende Unterschiede zwischen den Bundesländern ausgleichen soll. Außerdem sollen Eltern bei den Gebühren entlastet werden. 5,5 Milliarden Euro zusätzlich stellt der Bund den Ländern dafür bis 2022 zur Verfügung.

19.09.2018

„Mehr Qualität und weniger Gebühren. Diesen Zielen sind wir heute einen großen Schritt näher gekommen. Gute Betreuungsschlüssel, vielfältige pädagogische Angebote, qualifizierte Fachkräfte, weniger Hürden auch für Familien mit kleinem Einkommen. Das wollen wir mit dem Gute-KiTa-Gesetz erreichen und damit Familien in Deutschland spürbar stärker machen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern und für mehr Chancengerechtigkeit für alle Kinder sorgen“, so Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey.

Bund, Länder und Kommunen haben in den vergangenen zehn Jahren mehr als 400.000 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren geschaffen. Die Qualität hat sich – anders als vielfach befürchtet – nicht verschlechtert. Allerdings gibt es große Unterschiede zwischen den Bundesländern, so dass die Kinder je nach Wohnort unterschiedliche Bedingungen vorfinden.

Viele Wege zur besseren Kinderbetreuung

Das Gesetz soll zu Beginn des nächsten Jahres in Kraft treten. Es sieht vor, dass jedes Bundesland individuell bei der Weiterentwicklung der Qualität der Kinderbetreuung unterstützt wird – je nach Ausgangslage und Bedarf. Der Bund schließt mit allen Ländern daher individuelle Vereinbarungen ab. Jedes Bundesland kann selbst auswählen, welche Bereiche es fördern will. Möglich sind Maßnahmen in zehn Handlungsfeldern, wie beispielsweise ein verbesserter Betreuungsschlüssel, Weiterqualifizierung der Erzieherinnen und Erzieher, Sprachförderung für Kinder mit Sprachdefiziten oder auch längere Öffnungszeiten.

„Jedes Bundesland hat eine andere Kitalandschaft. Es gibt keine Einheitslösung, die überall funktioniert“, erläuterte Ministerin Giffey. „Ein Land mag sich auf eine Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels konzentrieren, damit sich jede Erzieherin und jeder Erzieher mehr Zeit für die Kinder nehmen kann. Ein anderes Land setzt auf längere Öffnungszeiten, damit auch das Kind einer Pflegerin im Schichtdienst eine Chance auf frühkindliche Bildung hat. Ein drittes investiert darin, dass den Kitaleitungen mehr Zeit für ihre Leitungsaufgaben bleibt. Vor Ort entscheiden die Fachleute, welches Instrument die Kita-Qualität am wirkungsvollsten verbessert. Denn unsere Kinder haben die beste Betreuung verdient. Egal, in welchem Bundesland sie leben.“

Entlastung der Eltern bei Gebühren

Teil des Gesetzes ist, dass eine bundesweit verpflichtende soziale Staffelung der Elternbeiträge eingeführt und einkommensschwache Familien von den Kita-Gebühren befreit werden. Das Gute-Kita-Gesetz ist ein wichtiger Schritt zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse und besserer Bildungschancen für alle Kinder, unabhängig vom Geldbeutel ihrer Eltern.

Ministerin Giffey: „Gute Kitas dürfen kein Privileg gut situierter Familien sein. Alle Kinder müssen eine gute Kita besuchen können. Empfänger von Sozialleistungen haben schon heute den Anspruch von den Kitagebühren befreit zu werden. Wer aber arbeitet und nur ein geringes Einkommen erzielt und deshalb Kinderzuschlag oder Wohngeld bezieht, darf nicht andererseits mit hohen Kita-Gebühren belastet werden. Künftig werden überall in Deutschland alle Kinderzuschlags- und Wohngeldempfänger von den Gebühren befreit sein. Damit haben künftig 1,2 Millionen Kinder aus Familien mit geringem Einkommen oder in der Grundsicherung Anspruch auf einen beitragsfreien Kita-Platz. Wir wollen für mehr Teilhabe an guter Kindertagesbetreuung sorgen, und Zugangshürden abbauen. Nicht auf Kosten der Qualität, sondern als Teil von Qualität für alle.“

Damit das Geld auch ankommt

Die Verteilung der Mittel an die Länder erfolgt über Umsatzsteuerpunkte. Damit das Geld tatsächlich dort ankommt, wo es gebraucht wird, schließt das BMFSFJ mit den 16 Bundesländern individuelle Verträge ab, aus denen hervorgeht, mit welchen Handlungskonzepten sie für das Ziel von mehr Qualität und weniger Gebühren eintreten wollen.

Weitere Informationen zum Gute-KiTa-Gesetz sind auf den Seiten des Bundesfamilienministeriums zu finden.

Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend / Presse- und Informationsamt der Bundesregierung vom 19.09.2018

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