Kindertagesbetreuung
M-V: Geschwisterkinder in der Kindertagesförderung werden beitragsfrei
Der Koalitionsausschuss in Mecklenburg-Vorpommern hat eine Abschaffung von Elternbeiträgen für Geschwisterkinder in der Kindertagesbetreuung beschlossen. Nach der 50-Euro-Entlastung 2018 sei dies nun ein weiterer Schritt zur beitragsfreien Kita, so Sozialministerin Drese. Die neue Geschwisterkindregelung gilt ab 2019 für alle Eltern, deren erstes Kind Kita, Krippe, Kindergarten oder Hort besucht.
22.02.2018
Gute Nachrichten für Familien mit mehreren Kindern: Der Koalitionsausschuss, bestehend aus den Landesspitzen von SPD und CDU, hat am 20. Februar die komplette Abschaffung von Elternbeiträgen für Geschwisterkinder in der Kindertagesförderung ab dem kommenden Jahr beschlossen.
Weiterer Schritt zur beitragsfreien Kita
„Wenn das erste Kind in Krippe, Kindergarten, Tagespflege oder Hort geht, müssen Eltern bereits ab dem zweiten Kind in der Kindertagesförderung keine Beiträge mehr zahlen. Damit machen wir nach der 50-Euro-Entlastung in diesem Jahr einen weiteren wichtigen Schritt auf dem Weg zur beitragsfreien Kita“, teilte Sozialministerin Stefanie Drese heute mit. Drese ist Mitglied des Koalitionsausschusses.
Geschwisterkindregelung ab 2019
Bisher war vorgesehen, die Elternbeiträge für das zweite Kind zu halbieren und ab dem dritten Kind ganz zu erlassen. Für die nun zum 1. Januar 2019 vereinbarte erweiterte Geschwisterkindregelung stehen zusätzliche 15 Millionen Euro aus dem Haushaltsüberschuss des Landes zur Verfügung.
Familien entlasten
Drese: „Ich freue mich über dieses Ergebnis, da wir damit Familien mit mehreren Kindern spürbar entlasten. Das Sozialministerium wird nun gemeinsam mit dem Finanzministerium und den kommunalen Landesverbänden die erforderlichen rechtlichen Grundlagen für die Umsetzung der Geschwisterkindregelung schaffen.“
Quelle: Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 21.02.2018
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