Kindertagesbetreuung

Laschet: „Betreuung ist bis zum 1. Schultag sichergestellt“

„Eltern haben einen Rechtsanspruch auf eine Kinderbetreuung bis zum ersten Schultag“, betonte Kinder- und Jugendminister Armin Laschet heute.

02.03.2010

Laschet wies darauf hin, dass nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt reicht: „Und der ist am ersten Schultag, nicht mit Beginn des Schuljahres.“ Laschet äußerte Verständnis für besorgte Eltern und hält es für dringend notwendig, dass die Kommunen im Rahmen ihrer Jugendhilfeplanung entsprechende Vorkehrungen treffen. „Das Jugendamt muss wissen, wie hoch der tatsächliche Bedarf ist. Im Übrigen bieten Kindertageseinrichtungen auch immer Ferienbetreuung an. Das wird auch in 2010 der Fall sein, das signalisieren jedenfalls einzelne Kommunen“ so der Minister.

„Ich bin sicher“, so Laschet weiter, „dass die Kommunen die Eltern nicht mit ungeklärten Betreuungszeiten von bis zu sechs Wochen allein lassen.“ Er forderte die Eltern auf, sich an das jeweils zuständige Jugendamt zu wenden. „Das Land zahlt die Betreuungspauschalen für zwölf Monate. Die Kommunen zahlen ja auch dem Land nichts zurück, wenn die Schule vor dem 1. August beginnt“, so Minister Laschet. Nach Informationen des Ministeriums finden vor Ort bereits zahlreiche Gespräche statt, damit eventuelle entstehende Betreuungslücken vermieden werden.

Herausgeber: Ehemals: Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen

 

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