Kindertagesbetreuung

Kita-Ausbau: Deutscher Städtetag sieht Rechtsanspruch ab 2013 in Gefahr

Die Städte treiben den Ausbau der Kinderbetreuung voran, sehen den Rechtsanspruch ab 2013 aber ohne weitere Kostenbeteiligung von Bund und Ländern in Gefahr.

10.11.2010

„Auch in finanziell schwierigen Zeiten investieren die Städte in immer mehr Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren. Das zeigt, wie wichtig für die Kommunen der Ausbau der Kinderbetreuung und Familienfreundlichkeit sind“, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Dr. Stephan Articus, zu den heutigen Zahlen des Statischen Bundesamtes. 

„Ohne zusätzliche Unterstützung können es die Kommunen aber nicht schaffen, dem Wunsch vieler Eltern nachzukommen und einen Betreuungsplatz für Kinder nach dem ersten Geburtstag ab 2013 zu garantieren. Bund und Länder haben den Rechtsanspruch im Jahr 2008 beschlossen und stehen somit in der Pflicht. Das gilt ganz besonders für die Länder, die die Mittel des Bundes so ergänzen müssen, dass der Ausbau bewältigt werden kann“, so Articus weiter.

Zum Stichtag 1. März 2010 wurden nach den Zahlen des Statistischen Bundesamtes bundesweit 23,1 Prozent der Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen oder in öffentlich geförderter Kindertagespflege betreut. In den westdeutschen Ländern betrug die Versorgungsquote 17,4 Prozent. Die Zahl der betreuten Kinder erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr bundesweit um 55.000 auf rund 472.000, das entspricht einem Anstieg um 13 Prozent. „Um eine Betreuungsquote von 35 Prozent der unter Dreijährigen zu erreichen, ist es noch ein weiter Weg. Und für einen Rechtsanspruch sind nach allen Erfahrungen der Städte noch mehr Plätze erforderlich“, so Articus. 

Das Urteil des Verfassungsgerichtshofs Nordrhein-Westfalen habe im Oktober bestätigt, dass für den Ausbau der Kinderbetreuung das Konnexitätsprinzip gelte, das heißt: Wer bestellt, bezahlt. Das sollte auch für die anderen Länder Vorbildwirkung haben.

Mehr Informationen unter: http://www.jugendhilfeportal.de/wai1/showcontent.asp?ThemaID=6527

Herausgeber: Deutscher Städtetag

 

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