Kindertagesbetreuung

Kinderschutzbund begrüßt Initiative zur Änderung des „Kinder-Lärmschutz-Paragrafen“ im Bundes-Immissionsschutzgesetz

Es ist absurd: Immer noch wird im § 22 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) Kinderlärm vom Gesetzgeber mit Autolärm oder Maschinengetöse gleich gesetzt. Die Bundesregierung will diese Bestimmung ändern. „Das ist längst überfällig. Dieser „Kinder-Lärmschutz-Paragraf“ ist völlig unzeitgemäß und kinderfeindlich“, sagt Irene Johns, Vorsitzende des Kinderschutzbundes Schleswig-Holstein.

21.01.2011

Kinder seien eben keine Leisetreter. Ihr Singen, Lachen, Rufen und Kreischen seien nichts anderes als ihre natürlichen Lebensäußerungen. „Ich bin froh, dass das jetzt vom Gesetzgeber genau so gesehen wird und er Kinderlärm nicht mehr zum Regelungsfall von Behörden und Gerichten macht“, sagt Johns.

Ebenso sieht es die „Lobby für Kinder“ auf Bundesebene. Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V. schreibt in seiner Stellungnahme zu der geplanten Gesetzesänderung:

„Der Deutsche Kinderschutzbund Bundesverband e.V. begrüßt und unterstützt die geplante Änderung des § 22 des Bundes-Immissionsschutzgesetztes (BImSchG) im vollen Umfang. Der Deutsche Kinderschutzbund hatte sich im Rahmen seiner Lobbyarbeit seit mehreren Jahren dafür eingesetzt, sogenannten „Kinderlärm“ nicht als schädliche Um-welteinwirkung, sondern als Ausdruck der Lebensfreude spielender Kinder wahrzunehmen. Der nun endlich auf den Weg gebrachte Gesetzesentwurf entspricht unserer Forderung.

Insbesondere begrüßen wir die beabsichtigte Änderung der Baunutzungsverordnung mit dem Ziel, in reinen Wohngebieten Kindertageseinrichtungen, die den Bedürfnissen der Bewohner des Gebiets dienen, generell zuzulassen. Wir fordern den Gesetzgeber auf, diese Änderung baldmöglichst auf den Weg zu bringen.“ 

Der beigefügte Hyperlink führt zur Stellungnahme des Deutschen Kinderschutzbund Bundesverbandes e.V. zum Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. 

Quelle: Deutscher Kinderschutzbund Landesverband Schleswig-Holstein e.V.

http://www.dksb.de/images/web/Stellungnahme%20BImSchG%20Kinderl%C3%A4rm-2011-01-10-js.pdf

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