Kindertagesbetreuung
Heute im Bundestag: Aufwertung von Sozialberufen
Der Antrag der Fraktion Die Linke an die Bundesregierung zur Aufwertung von Sozial- und Erziehungsberufen, unter anderem mit der Forderung nach gleichem Lohn für gleiche Arbeit in der Leiharbeit, wurde abgelehnt.
10.06.2015
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am 10. Juni den <link http: dip21.bundestag.de dip21 btd external-link-new-window antrag als>Antrag (18/4418) der Fraktion Die Linke zur Aufwertung von Sozial- und Erziehungsberufen mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Opposition abgelehnt. Darin forderte die Fraktion unter anderem gleichen Lohn für gleiche Arbeit in der Leiharbeit, die Eindämmung unfreiwilliger Teilzeitarbeit und die Abschaffung sachgrundloser Befristungen.
Die Linke argumentierte, es gebe zu viele Teilzeitbeschäftigte in dieser Branche, die einen zweiten oder gar dritten Job annehmen müssten und verwies auf den Koalitionsvertrag von SPD und CDU/CSU, der die Aufwertung der Sozial- und Erziehungsberufe als Ziel der Regierung definiert habe. Es sei an der Zeit anzuerkennen, welch hochqualifizierte Arbeit dort geleistet werde, so die Fraktion.
Dem stimmten auch alle anderen Fraktionen grundsätzlich zu. Sie SPD-Fraktion kritisierte jedoch, der Antrag reihe allgemeine Forderungen aneinander. So spiele zum Beispiel die Leiharbeit in der Branche kaum eine Rolle. Um das Lohnniveau anzuheben, müssten in erster Linie die Sozialpartner und nicht der Bundestag angesprochen werden. Außerdem kritisierten die Sozialdemokraten, dass der Antrag das Thema Entgeltgleichheit, also die gleiche Bezahlung von Männern und Frauen für die gleiche Arbeit, außen vor lasse.
Die Unionsfraktion betonte, zur Aufwertung der sozialen Berufe sei ein Bündel an Maßnahmen nötig. Um auszuloten, welche das sein könnten, habe das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bereits eine Arbeitsgruppe einberufen, deren Ergebnisse aber noch nicht vorlägen. Dies sollte man zunächst abwarten. Die Fraktion betonte, dass es bei der Teilzeitarbeit nicht um eine Schikane der Arbeitgeber gehe. Sie entspräche vielmehr dem Wunsch vieler Arbeitnehmer. Es sei aber sinnvoll, über flexiblere Modell zu diskutieren, um die Arbeitszeiten besser an die Bedürfnisse der Arbeitnehmer anzupassen, hieß es von Seiten der CDU/CSU.
Bündnis 90/Die Grünen, die dem Antrag zustimmten, betonten, es sei natürlich Sache der Gewerkschaften, die Arbeitsbedingungen auszuhandeln. Der Bundestag könne aber dennoch Rahmenbedingungen setzen. So habe zum Beispiel die Möglichkeit der sachgrundlosen Befristung fatale Auswirkungen auf die Bezahlung und die Weiterbildungsmöglichkeiten der Beschäftigten. Sie müsste deshalb endlich abgeschafft werden, forderten die Grünen. Sie unterstützten ebenfalls Forderungen nach einer Anti-Stress-Verordnung und einer Qualitätsoffensive in den Kitas.
Quelle: Deutscher Bundestag, hib – heute im bundestag Nr. 292 vom 10.06.2015
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