Kindertagesbetreuung

Hessen: Entlastung von Familien bei der Kinderbetreuung

Zum 1. August wird in Hessen im Umfang von sechs Stunden täglich für Kinder vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt der Kindergarten beitragsfrei. Die Beitragsfreistellung für den Kindergarten soll gemeinsam mit den Kommunen erreicht werden. Das Land stellt hierfür in den Jahren 2018/2019 440 Mio. Euro zur Verfügung. Bis jetzt haben bereits 324 Städte und Gemeinden einen Antrag für Beitragsfreistellung gestellt.

10.08.2018

Der Hessische Minister für Soziales und Integration, Stefan Grüttner, betonte dazu in Wiesbaden, dass „wir immer gesagt haben, dass eine Beitragsfreiheit wünschenswert ist, und wir diesen Weg weitergehen, sobald dies verantwortungsvoll mit dem Haushalt des Landes vereinbar ist. Wir als Land unterstützen die Kommunen und setzen die Rahmenbedingungen. Insgesamt fließen in den nächsten beiden Jahren über 1,5 Milliarden Euro in die Kinderbetreuung, so viel Geld hat dafür zuvor noch keine Landesregierung in die Hand genommen. Es gilt: Qualität rauf – Beiträge runter! Damit unterstützen wir die Eltern bei ihrem Wunsch nach einer Vereinbarkeit von Familien und Beruf und sorgen damit dafür, dass Hessen ein Land bleibt, in dem Familien weiterhin allerbeste Perspektiven haben. Derzeit haben bereits über 75 Prozent der für die Kinderbetreuung zuständigen Kommunen den Antrag gestellt, um die Landesmittel für die Beitragsfreistellung abzurufen. Wir sind davon überzeugt, dass auch noch die übrigen Kommunen ihren Förderantrag bis spätestens zum 1. September 2018 abgeben, damit alle Eltern gleichmäßig in Hessen entlastet werden“, so Grüttner.

Landesförderung

Für die Beantragung der erweiterten Landesförderung ab 1. August 2018 genügt die entsprechende rechtsverbindliche Zusicherung der Städte und Gemeinden in Bezug auf die Beitragsfreistellung. Demzufolge sind Satzungsänderungen bereits zu Beginn der Beitragsfreistellung nicht zwingend erforderlich. Mit der neuen Regelung wird mit Beginn zum 1.08.2018 die bisher seit 2007 bestehende Regelung zur Beitragsfreistellung für fünf Stunden täglich für das dritte Kindergartenjahr abgelöst. Falls eine Kommune keinen Förderantrag bis zum 01.09.2018 stellen sollte, entfällt daher auch die bisherige Förderung der Beitragsfreistellung für das dritte Kindergartenjahr und die Kommune kann erst wieder für das kommende Jahr die erweiterte Landesförderung beantragen.

Das Land Hessen zahlt an die Kommunen für die Beitragsfreistellung in allen Kindergartenjahren pro Kind, das in der Gemeinde gemeldet ist, und Monat 135,60 Euro für die sechsstündige Beitragsfreistellung. Dieser Betrag wurde auf Basis einer Analyse der Hessenagentur ermittelt und entspricht dem Durchschnittwert der erhobenen Beiträge in Hessen. „Die Mittel sind zwar nicht zweckgebunden, aber wir gehen selbstverständlich davon aus, dass die Städte und Kommunen diese wieder in die Kinderbetreuung investieren. Übrigens haben wir ab 2020 eine Anhebung der Förderung von zwei Prozent vorgesehen. Es gibt Kommunen, bei denen viele Eltern für die sechsstündige Beitragsfreistellung jeden Monat einige hundert Euro sparen, die Stadt Frankfurt kommt beispielsweise mit den Landesmitteln so gut aus, dass dort alle Kindergärten über den gesamten Tag hinweg kostenlos werden. Dies belegt, dass die Landesförderung auskömmlich ist“, hob Grüttner hervor.

Qualitätspauschale

„Parallel investieren wir weiter in die Qualität. Hier unterstützen wir die zuständigen Kommunen, indem wir die Qualitätspauschale jetzt sukzessive weiter erhöhen. Wir werden für die Qualität 2018 12 Millionen Euro zusätzlich, in 2019 37 Millionen Euro zusätzlich und schließlich ab 2020 50 Millionen jährlich zusätzlich zur Verfügung stellen“, betonte Grüttner. Im Förderjahr 2017 wurden über 97 Prozent der geförderten Kinder nochmals zusätzlich mit der sogenannten Qualitätspauschale gefördert. Das bedeutet: eine Erhöhung dieser Pauschale wirkt sich in fast allen Einrichtungen aus“, schloss Grüttner.

Quelle: Hessisches Ministerium für Soziales und Integration vom 31.07.2018

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