Kindertagesbetreuung

Einvernehmliche Lösung beim zweiten saarländischen Krippen-Gipfel

Beim Krippengipfel am 14. März 2011 wurde zwischen dem Bildungsministerium des Saarlandes, den Landkreisen, dem Regionalverband Saarbrücken, dem Landkreistag Saarland sowie dem Saarländischen Städte- und Gemeindetag in Abstimmung mit dem saarländischen Finanzministerium eine einvernehmliche Lösung zur Erreichung der 35-Prozent-Quote erzielt.

16.03.2011

In einer gemeinsamen Erklärung zeigten sich Bildungsminister Kessler, der Vorsitzende des Landkreistages Saarland, Clemens Lindemann, und der Präsident des Saarländischen Städte- und Gemeindetages, Klaus Lorig, mit dem Ergebnis des zweiten Krippen-Gipfels zufrieden: „Mit der vereinbarten Vorgehensweise befinden wir uns auf einem guten Weg, das wichtige Ziel einer besseren Versorgung mit Krippenplätzen und somit einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Land zu erreichen.“

Die Schaffung zusätzlicher Krippenplätze bis zur Erfüllung der 35-Prozent-Quote im Jahr 2013 erfolgt in drei Schritten. In einem ersten Schritt werden alle jene Maßnahmen bewilligt, die sich bereits in der Bauphase befinden und für die bereits ein vorgezogener Baubeginn genehmigt worden ist. Dies betrifft rund 20 Maßnahmen.

In einem zweiten Schritt werden kurzfristig auf der Grundlage eines überarbeiteten Kriterienkataloges weitere 30 bis 35 Maßnahmen bewilligt. Dabei werden der Versorgungsgrad mit Krippenplätzen auf der Landkreis-/Regionalverbandsebene und der auf kommunaler Ebene gleichwertig gewichtet werden. Hinzu kommen weitere Kriterien.

Für den Ausbau der Krippenplätze, die dann noch erforderlich sind, um in allen Landkreisen und im Regionalverband jeweils das 35-Prozent-Ziel zu erreichen, ist in einem dritten Schritt eine Vorfinanzierung durch das Land geplant. Hierzu wird eine Arbeitsgruppe unter Einbeziehung des Landkreistages sowie des Städte- und Gemeindetages gebildet; darin werden diejenigen Maßnahmen genannt, die zur Erreichung der 35-Prozent-Quote in allen Landkreisen und im Regionalverband auf der Basis objektiver Kriterien jeweils als dringlich angesehen werden. Das Bildungsministerium erstellt auf der Grundlage der Ergebnisse der Arbeitsgruppe eine Maßnahmeliste, die gewährleistet, dass das 35-Prozent-Ziel erreicht wird, und zwar in allen saarländischen Landkreisen und im Regionalverband Saarbrücken.

Sofern Baumaßnahmen zur zeitnahen Umsetzung vorfinanziert werden müssen, wird das Land entsprechende Kredite auf der Basis der Finanzplanung sowie der Haushaltsbeschlüsse zur Verfügung stellen. Damit die jeweiligen Mittel bewilligt werden können, sind ein Nachweis der Baureife durch die Maßnahmenträger sowie ein entsprechender Kofinanzierungsanteil der Kommunen und gegebenenfalls der Träger erforderlich. Die gesamte Projektbetreuung liegt in der Verantwortung des saarländischen Bildungsministeriums.

Quelle: Saarländisches Ministerium für Bildung

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