Kindertagesbetreuung

Ein Jahr Thüringer Kita-Gesetz

„Mit dem neuen Kindertageseinrichtungsgesetz wurde die Qualität der frühkindlichen Bildung in Thüringen wesentlich verbessert.“ Das erklärte Thüringens Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Christoph Matschie, ein Jahr nach der Verabschiedung des Gesetzes im Thüringer Landtag.

04.05.2011

Insbesondere der verbesserte Betreuungsschlüssel ermögliche eine intensivere und stärker auf das einzelne Kind orientierte Arbeit, so der Minister. Das Kita-Gesetz war am 4. Mai 2010 mit Zustimmung aller im Thüringer Landtag vertretenen Fraktionen verabschiedet worden.

Die Ziele des Volksbegehrens für eine bessere Familienpolitik wurden damit umgesetzt. Matschie sagte: „Das breite gesellschaftliche Engagement für Kinder und Familien hat sich gelohnt.“ In Kraft getreten ist das neue Gesetz am 1. August 2010.

Nach Matschies Worten sind die mit dem Kita-Gesetz für den Freistaat Thüringen verbundenen finanziellen Aufwendungen „gut angelegtes Geld“. Im Jahr 2011 fließen nach seinen Angaben für die Kinderbetreuung 442 Millionen Euro Landeszuwendungen an die Kommunen. Ohne die Neufassung des Kita-Gesetzes wären es nur 320 Millionen Euro gewesen. „Das zeigt: Das Land übernimmt vollständig die Kosten des neuen Kita-Gesetzes“, so Matschie. Änderungen, die eine Erhöhung der Elternbeiträge nach sich zögen, werde es mit ihm nicht geben.

Weitere Schwerpunkte des Kita-Gesetzes sind der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem ersten Geburtstag, der garantierte Anspruch auf 10 Stunden Betreuungszeit, die Stärkung der Elternmitbestimmung und die bessere Integration von Kindern mit Behinderungen. Die Kommunen haben bis 2013 Zeit, alle Regelungen des Gesetzes umzusetzen. Nach Matschies Angaben könne der Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung ab dem 1. Lebensjahr aber schon heute beinahe flächendeckend erfüllt werden. Engpässe gebe es nur noch in den großen Städten.

„Mit dem neuen Kita-Gesetz setzt Thüringen bundesweit Maßstäbe in der frühkindlichen Bildung. Wir haben außerdem die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert. Eine Bilanz, die sich ein Jahr nach Verabschiedung des Gesetzes sehen lassen kann“, so der Minister.

Quelle: Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

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