Kindertagesbetreuung
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge: Urteil des Bundesfinanzhofs torpediert Kindertagesbetreuung
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. zeigt sich besorgt über das vor kurzem bekannt gewordene Urteil des Bundesfinanzhofs vom 12.07.2012 zur Körperschaftssteuerpflichtigkeit kommunaler Kindertageseinrichtungen und befürchtet eine Verzögerung beim Ausbau der Kindertagesbetreuung.
24.09.2012
Aller Voraussicht nach wird diese Entscheidung erhebliche Auswirkungen auf die Kinderbetreuung haben. Bereits jetzt sei überhaupt noch nicht sicher, ob der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz von unter Dreijährigen am 1. August 2013 erfüllt werden kann. Eine zusätzliche Steuerlast und der damit verbundene Verwaltungsaufwand torpediere die großen Ausbauanstrengungen der Kommunen. Unabhängig davon bestehe die Gefahr, dass die Steuerlast auf die Elternbeiträge draufgesattelt wird.
Bislang waren kommunale Kindertageseinrichtungen, ebenso wie kirchliche und frei-gemeinnützige Einrichtungen von der Körperschaftssteuer ausgenommen. Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs sei aber das Betreiben von Kindertageseinrichtungen der öffentlichen Hand „nicht eigentümlich“ vorbehalten. Kommunale Einrichtungen stünden damit ebenso wie privat-gewerbliche Kindertageseinrichtungen in einem Anbieter- und Nachfragewettbewerb.
„Angesichts des tatsächlichen Verhältnisses zwischen kommunalen und privat-gewerblichen Einrichtungen, dass sich derzeit auf 35 % zu 5 % belaufe, kann wahrlich nicht von einem Anbieter-Nachfragewettbewerb gesprochen werden“, sagt Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. Es sei, so Löher, auch fraglich, ob angesichts des ab dem 1. August 2013 geltenden Rechtsanspruchs, der sich gegen die Kommunen richtet, die Argumentation des Bundesfinanzhofs rechtlich schlüssig sei.
„Abgesehen davon ist es nicht hinnehmbar, dass Bund und Länder weitere finanzielle Mittel für 30.000 zusätzliche Plätze zur Verfügung stellen, diese Mittel aber über den Steuerweg wieder zurückgegeben werden müssen“, so Löher. Der Deutsche Verein fordere deshalb den Gesetzgeber auf, hier schnellstmöglich tätig zu werden und die Steuerfreiheit für kommunale Kindertageseinrichtungen gesetzlich klar zu stellen. Bis dahin sollte der Bundesfinanzminister durch einen sogenannten „Nichtanwendungserlass“ Rechtsicherheit herstellen.
Quelle: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 21.09.2012
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