Kindertagesbetreuung

Bundesrat fordert eine dauerhafte Bundesbeteiligung

Unmittelbar nach dem Bundestag hat der Bundesrat am 14. Dezember dem Gute-Kita-Gesetz zugestimmt. Die finanzielle Unterstützung der Länder bei der Verbesserung der Qualität der Kitas ist damit beschlossene Sache. Eine dauerhafte Bundesbeteiligung solle allerdings spätestens 2020 geregelt werden, fordern die Länder in einer begleitenden Entschließung.

14.12.2018

Der Bund müsse sich langfristig finanziell an der Verbesserung der Qualität der Kitas beteiligen, fordern die Länder in einer begleitenden Entschließung zu ihrer Beschlußfassung des Gute-Kita-Gesetzes. Mit der vorgesehenen Befristung bliebe das Gesetz hinter den Erwartungen der Länder zurück. Um dennoch eine zügige Verbesserung der Situation in den Kindertagesstätten zu ermöglichen, hätte der Bundesrat den Vermittlungsausschuss nicht angerufen. Die Bundesregierung solle aber spätestens 2020 die dauerhafte Bundesbeteiligung regeln, um die mit dem Gesetz verfolgten Ziele nicht zu gefährden.

5,5 Milliarden zur Verbesserung der Qualität

Der Bund stellt den Ländern laut Gesetz bis 2022 rund 5,5, Milliarden Euro zur Verfügung, die vor allem in gute Betreuungsschlüssel, vielfältige pädagogische Angebote und die Qualifizierung der Fachkräfte fließen sollen. Außerdem ist es künftig bundesweit Pflicht, die Kitagebühren zu staffeln.

Entgegen dem ursprünglichen Regierungsentwurf ist es nach dem Bundestagsbeschluss nicht mehr zwingend, dass Kitagebühren nach dem Einkommen der Eltern gestaffelt werden. Auch die Anzahl der Kinder und die tägliche Betreuungszeit des Kindes können Kriterien für die Staffelung sein.

Kostenfreie Kita-Plätze sind nachrangig

Außerdem hat der Bundestag klargestellt, dass das Geld vor allem in Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität fließen soll. Zwar darf es zusätzlich auch zur Entlastung der Eltern bei den Gebühren herangezogen werden. Die Verbesserung der Qualität hat jedoch Vorrang.

Damit das Geld dort ankommt, wo es benötigt wird, sollen die Länder selbst entscheiden, welche konkreten Maßnahmen sie ergreifen. Hierfür müssen sie mit dem Bund individuelle Verträge schließen. Erst wenn alle 16 Länder entsprechende Verträge abgeschlossen haben, wird das Geld ausgezahlt.

Weitere Informationen

Der Bundespräsident muss das Gesetz noch unterzeichnen, bevor es im Bundesgesetzblatt verkündet wird. Es soll überwiegend am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Die Entschließung des Bundesrates wird an die Bundesregierung weitergeleitet. Diese entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreift. Feste Fristen gelten hierbei nicht.

Ausführliche Informationen zur abschließenden Beratung des Gute-Kita-Gesetzes im Bundestag finden sich beim Bundesfamilienministerium. Die ausführliche Fachdebatte zur Beratung des Gesetzes wurde auf dem Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe intensiv begleitet: www.jugendhilfeportal.de/kindertagesbetreuung

Quelle: Bundesrat vom 14.12.2018

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