Kindertagesbetreuung

Brandenburg: Betreuungsquote der unter 3-Jährigen bei 54,5 Prozent

Im März 2013 standen im Land Brandenburg 1.810 Kindertageseinrichtungen (Vorjahr: 1.792 Einrichtungen, +1,0 Prozent) mit 177.581 genehmigten Plätzen (Vorjahr: 173.851 Plätze, +2,1 Prozent) für die Betreuung von Kindern zur Verfügung.

04.07.2013

163.664 Kinder besuchten ein mit öffentlichen Mitteln gefördertes Angebot der Kindertagesbetreuung. 158.903 Kinder im Alter bis zu 14 Jahren (einschließlich Hortkinder) waren in Einrichtungen (Vorjahr: 155.621; +2,1 Prozent). Die Eltern weiterer 4.761 Kinder nutzten die Angebote der öffentlich geförderten Kindertagespflege (Vorjahr: 4.904; –2,9 Prozent).

Die Betreuung der Kinder gewährleisteten 20.244 beschäftigte Personen in den Einrichtungen (Vorjahr: 19.483; +3,9 Prozent) sowie 1.206 Tagespflegepersonen (Vorjahr: 1.265; –4,7 Prozent).

30.966 Kinder unter 3 Jahren nutzten die Tagesbetreuung in Einrichtungen oder der Tagespflege, 58.197 Kinder waren zwischen 3 bis unter 6 Jahren. Im Alter von 6 bis unter 11 Jahren nutzten 71.402 Kinder die Betreuungsangebote; bei den 11- bis unter 14-Jährigen waren es 3.099.

Für die Berechnung der Betreuungsquote wird die Anzahl der betreuten Kinder je Altersgruppe durch alle gleichaltrigen im Land Brandenburg lebenden Kinder zum Stand 31.12. des Vorjahres dividiert. Ab 2012 kann die Quote anhand der neuen durch den Zensus revidierten Bevölkerungszahlen berechnet werden. Um jedoch die Entwicklung seit 2006 ohne methodische Brüche darstellen zu können, wird die Quote für die Jahre 2012 und 2013 ergänzend auch anhand der bisherigen Bevölkerungsfortschreibung – also ohne Einbeziehung der Zensusergebnisse – berechnet.

Wie auch in den Vorjahren ist die Betreuungsquote der Kinder unter 3 Jahren auch 2013 weiter angestiegen. Ohne Berücksichtigung der Zensusergebnisse beträgt sie zum Stichtag 1. März 53,6 Prozent. Durch die geringere Bevölkerungszahl bei den unter 3-Jährigen nach dem Zensus liegt sie bei 54,5 Prozent (Vorjahr: +0,3 Prozent).

Kinder im Alter von 3 bis unter 6 Jahren werden zu 96,4 Prozent betreut (Vorjahr: +0,1 Prozent). Auch dieser Anteil erhöht sich aufgrund der neuen Bevölkerungszahlen bei dieser Altersgruppe auf 96,8 Prozent.

Im Kinderförderungsgesetz wurde u. a. der Rechtsanspruch festgeschrieben, ab dem vollendeten ersten Lebensjahr die Betreuung von Kindern unter drei Jahren in einer Tageseinrichtung oder Kindertagespflege zu gewährleisten. Dieser Rechtsanspruch soll bis zum 1. August 2013 umgesetzt werden.

Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg vom 02.07.2013

Redaktion: Kerstin Boller

Back to Top