Kindertagesbetreuung

Berliner Senat plant deutliche Verbesserungen für die Kindertagesstätten

Der Berliner Senat verknüpft seine Stellungnahme zum Kita-Volksbegehren mit der Ankündigung konkreter Verbesserungen für die Kindertagesstätten.

27.10.2009

Nachdem das Verfassungsgericht des Landes Berlin das Volksbegehren „Kita-Kinder + Bildung von Anfang an = Gewinn für Berlin“ zugelassen hatte, hat der Senat heute auf Vorschlag des Senators für Bildung, Wissenschaft und Forschung, Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner, eine entsprechende Bewertung des Begehrens zur Vorlage an das Abgeordnetenhaus beschlossen.

Aus der Stellungnahme des Senats geht hervor, dass die pädagogischen Rahmenbedingungen für die Kindertagesstätten schrittweise weiter verbessert werden sollen, ohne jedoch den Forderungen des Volksbegehrens komplett nachzukommen. So sollen nach den Senatsplänen der Personalschlüssel in zwei Schritten um ein Kind in allen Altersgruppen gesenkt, der Rechtsanspruch auf einen Teilzeitplatz eingeführt und der „Leitungsschlüssel“ verbessert werden. Neben der Beitragsfreiheit für die Kindertagesstätten, die der Senat bereits beschlossen hatte und die eine deutliche Entlastung für alle Eltern bringt, ergeben sich aus diesen Maßnahmen erhebliche weitere qualitative Verbesserungen in den Kindertagesstätten.

Der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit sieht in dem Reformkonzept „einen weiteren Beleg der Vorreiterrolle Berlins bei der Kinderbetreuung“. Wowereit: „In den nächsten Jahren wird deutlich werden, dass Berlin den Bildungsauftrag der frühkindlichen Erziehung noch weiter ins Zentrum rückt und damit auch einen zusätzlichen Beitrag zur Chancengleichheit leistet. Integration über Einkommens- und Kulturunterschiede hinweg muss im Kita-Alter beginnen. Die Ausweitung der Beitragsfreiheit und die Verbesserung der pädagogischen Angebote sind zentrale Schritte auf diesem Weg.“

Bildungssenator Zöllner erklärt: „Wir wollen eine noch intensivere Betreuung für die Kinder in Berlin schaffen. Der Senat macht mit diesem Maßnahmenbündel deutlich, dass er erhebliche Verbesserungen in der frühkindlichen Bildung bis zum Jahr 2013, konkret beginnend bereits 2010, gesetzlich festschreiben will und damit den Schwerpunkt Bildung für die Jüngsten in konkretes politisches Handeln umsetzt. Wir bauen in Kindertagesstätten und Schulen auf Konzepte, durch deren Realisierung die Kinder und Jugendliche gefördert und ihnen bestmögliche Chancen gegeben werden.“

Der Personalschlüssel der Kindertagesstätten für alle Altersgruppen soll ab 1. April 2010 und ab dem 1. Januar 2011 jeweils um den Faktor 0,5 gesenkt werden. Ab 2011 käme somit im rechnerischen Durchschnitt ein Kind weniger auf eine Erzieher(innen)stelle. Das würde z. B. bei der Ganztagesbetreuung bedeuten, dass bei den unter Zweijährigen fünf statt bisher sechs Kinder und bei den Drei- bis Sechsjährigen neun statt zehn Kinder pro Erzieher/Erzieherin vorgesehen sind. Die Betreuung der Kinder soll so verbessert und damit das Berliner Bildungsprogramm mit mehr Betreuung umgesetzt werden. Vor allem die frühe und verstärkte Sprachförderung könnte so intensiviert werden.

Wie bereits in dem Gesetzentwurf des Senats vorgesehen, soll es ab dem 1. Januar 2010 einen Rechtsanspruch auf einen Teilzeitplatz für das letzte Kitajahr geben. Eltern haben damit das Recht auf eine Betreuung ihrer Kinder im Umfang von sieben Stunden täglich. Ab dem 1. Januar 2011 würde dieser Anspruch auf das vorletzte Kitajahr und ab dem 1. Januar 2013 auf das vorvorletzte Kitajahr erweitert.

Weiterhin soll der „Leitungsschlüssel“ angehoben werden, sodass den Kindertagesstätten ab dem 1. Januar 2011 bereits ab 140 Kindern eine Stelle Freistellung für Leitungsfunktionen zur Verfügung stünde; bisher war das erst ab 162 Kindern der Fall. Ab 2013 würde die Freistellung bereits ab 120 Kindern erfolgen. Kleine Kindertagesstätten erhielten jeweils eine anteilige Freistellung. Durch die Maßnahmen wäre eine Entlastung für die Leitungen möglich, damit diese organisatorisch und inhaltlich das Bildungsprogramm besser umsetzen können.

Die nun vom Senat vorgesehenen Maßnahmen werden im Jahr 2010 zu Mehrkosten von 22,1 Mio. € führen; in den Jahren 2011 und 2012 würden die Kosten jeweils 64,1 Mio. € zusätzlich betragen und im Jahr 2013 72,8 Mio. €. Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum wurde beauftragt, Finanzierungsvorschläge für die im Rahmen des Doppelhaushalts 2010/2011 zu erwartenden Mehrkosten zu machen.

Quelle: Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung des Landes Berlin - Landesjugendamt

 

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