Kindertagesbetreuung

BaWü: Landesweit erste Kindertagespflegestelle in einem Unternehmen eingerichtet

Die Kindertagespflege ist neben Kindertagesstätten das zweite Standbein der Kinderbetreuung im Land. Diese Kindertagesstätte im Unternehmen wird wegen ihrer Familiennähe und Flexibilität vor allem für noch sehr kleine Kinder nachgefragt und von Eltern, die zu Randzeiten eine Kinderbetreuung benötigen.

18.02.2014

Die Seniorenresidenz Nieder-Olm hat als erster Betrieb im Land diese Möglichkeit genutzt, die sich seit der Änderung des Kindertagesstättengesetzes im Juni 2013 bietet: Seitdem ist die Kindertagespflege nicht nur im Haushalt der Eltern eines der betreuten Kinder  oder bei der Tagesmutter bzw. dem Tagesvater erlaubt, sondern auch in geeigneten Räumen Dritter. 

„Damit können auch Firmen, für die sich die Einrichtung einer Betriebskita nicht lohnt, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Betreuung der Kinder vor Ort anbieten. Das ist ein entscheidender Schritt hin zu mehr Familienfreundlichkeit und einer guten Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Ich freue mich sehr, dass ich heute diese erste Kindertagespflegestelle in den Räumen eines Unternehmens besuchen kann“, erklärte Ministerin Irene Alt bevor Landrat Claus Schick Frau Jessica Müller-Deutrich die Pflegeerlaubnis überreichte. Jessica Müller-Deutrich betreut in den Räumlichkeiten der Seniorenresidenz Nieder-Olm insgesamt vier Kinder. Hierfür mietet sie von der Seniorenresidenz zwei Räume, einen kleinen Flur sowie ein Bad an.

Die Kindertagespflege ist neben Kindertagesstätten das zweite Standbein der Kinderbetreuung im Land. Sie wird wegen ihrer Familiennähe und Flexibilität vor allem für noch sehr kleine Kinder nachgefragt und von Eltern, die zu Randzeiten eine Kinderbetreuung benötigen. Zum 1. März 2013 wurden mehr als 4.400 Kinder von Tagesmüttern oder Tagesvätern betreut. „Ich möchte die Kindertagespflege im Land stärken und bin davon überzeugt, dass die Öffnung von Räumen Dritter für diese Form der Kinderbetreuung eine große Chance bietet: Betriebe können sich durch das Bereitstellen von geeigneten Räumen als familienfreundliche Arbeitgeber profilieren, die für eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie sorgen und gleichzeitig wissen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter  ihre Kinder in guten Händen.“ 

Quelle: Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen des Landes Rheinland-Pfalz vom 14.02.2014

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