Kindertagesbetreuung
Baden-Württembergs Kultusministerium begrüßt Bund-Länder-Einigung über zusätzliche Mittel zum Kita-Ausbau
Bund und Länder haben sich darauf verständigt, dass für das Bundesinvestitionsprogramm zum Ausbau der Kita-Plätze eine zweite Tranche in Höhe von rund 580 Millionen Euro bereitgestellt wird. Badne-Württembergs Kultusministerium begrüßt diese Einigung.
20.08.2012
"Wir freuen uns über die zügige Einigung und gehen davon aus, dass mit den zusätzlichen Mitteln alle Anträge, die im zweiten Halbjahr 2012 gestellt werden, auch genehmigt werden können. Wir sind zuversichtlich, dass der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für unter Dreijährige in Baden-Württemberg zum 1. August 2013 erfüllt werden kann", sagte Staatssekretär Dr. Frank Mentrup MdL. Die zusätzlichen Mittel würden zu einem Ausbau des Programms und zu einer weiteren Steigerung der Antragsstellung im Land führen.
In den vergangenen Monaten wurden die Mittel aus dem Investitionsprogramm des Bundes für zusätzliche Betreuungsplätze verstärkt beantragt. Dazu habe eindeutig der im Dezember 2011 mit den Kommunen geschlossene "Pakt für Familien mit Kindern" beigetragen, betonte Mentrup. Das Antragsvolumen überstieg bis Ende Juni bereits die dem Land zugesagten Bundesmittel von insgesamt rund 297 Millionen Euro um rund 14 Millionen Euro. Dennoch nahmen die Regierungspräsidien weiterhin Anträge entgegen. Allerdings erfolgte die in Aussicht gestellte Mittelbewilligung vorbehaltlich der Verfügbarkeit weiterer Mittel, die für die Bewilligung der Gesamtzahl der gestellten Anträge noch nicht sicher war. Demnächst wären auch die ersten Mittelbewilligungen nur unter Vorbehalt ausgesprochen worden. Die Situation wird sich mit den zusätzlichen Geldern nun deutlich entspannen.
Das Kultusministerium appelliert an alle Träger von Kindertageseinrichtungen, die bisher noch keinen Antrag gestellt haben, dies nun zügig zu tun. Nur so kann sichergestellt werden, dass die zusätzlichen Mittel, die Baden-Württemberg nun aus der zweiten Tranche zustehen, vom Bund auch zur Verfügung gestellt werden.
Quelle: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport vom 17.08.2012
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