Jugendsozialarbeit

Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit warnt vor drohendem Aus für die Berufseinstiegsbegleitung

Die Berufseinstiegsbegleitung ist mit der aktuellen Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente als neues Instrument in den Gesetzeskatalog der Arbeitsförderung (SGB III) aufgenommen worden. Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit begrüßt diesen Schritt sehr, sieht damit aber die flächendeckende und kontinuierliche Fortsetzung dieser wichtigen Unterstützung für junge Menschen auf dem Weg in den Beruf keineswegs gesichert.

14.11.2011

Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit weist darauf hin, dass momentan die Finanzierung der Berufseinstiegsbegleitung nicht geklärt sei: Ab Sommer 2012 kann diese Begleitung nur umgesetzt werden, wenn neben der Bundesagentur für Arbeit andere Institutionen mit mindestens 50 % in die Finanzierung einsteigen – hier sollen vor allem die Bundesländer stärker beteiligt werden.

„Grundsätzlich finden wir es richtig, weitere Akteure wie die Bundesländer oder die Wirtschaft bei der Berufseinstiegsbegleitung einzubeziehen – es geht schließlich um die Sicherung von Schulabschlüssen und Ausbildungsplätzen“, so Walter Würfel, Sprecher des Kooperationsverbundes. „Nun müssen dringend Absprachen und Entscheidungen getroffen werden, wie die Finanzierung konkret aussehen kann.“ Eine Finanzierungsbereitschaft zeichnet sich derzeit nicht ab – im Gegenteil: Im Bundesrat haben die Länder diese Regelung bereits deutlich kritisiert.

Zum Hintergrund: Ziel der Berufseinstiegsbegleitung ist es, Jugendliche mit Förderbedarf individuell auf ihrem Weg zum Schulabschluss und in eine Berufsausbildung zu unterstützen. Seit 2009 hat das Bundesarbeitsministerium (BMAS) das Programm als befristetes Modell (nach § 421s SGB III) bundesweit an 1.000 Schulen getestet. Im Jahr 2010 legte das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Zuge der Initiative Bildungsketten ein ähnliches Programm auf, das derzeit weitere 700 Schulen einbezieht. Mit dem neuen Gesetz „Zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ soll mit Wirkung vom 1.4.2012 die Berufseinstiegsbegleitung nach § 49 Absatz 1 SGB III flächendeckend eingeführt werden – jedoch mit mindestens 50 % Beteiligung der Länder bzw. Dritter. Die Bundesländer zeigen derzeit mehrheitlich keine Bereitschaft. Andere Finanzierungsmöglichkeiten wie z. B. über europäische Mittel zeichnen sich ebenfalls nicht ab. Da ab Sommer 2012 Plätze in der Berufseinstiegsbegleitung nach § 421s SGB III nicht mehr zur Verfügung stehen, droht der bundesweiten Berufseinstiegsbegleitung das Aus.

„Jugendlichen, die nur mit Hilfe der Berufseinstiegsbegleitung eine realistische Chance sehen, zum ersehnten Schul- und Berufsabschluss zu gelangen, wird einmal mehr die Perspektive genommen“, so Walter Würfel. „Zusätzlich wird die Verlässlichkeit der Unterstützung in Frage gestellt: Mühsam aufgebaute Netzwerke mit Schulen, Eltern, Jugendhilfe, Jugendsozialarbeit und Betrieben wären damit hinfällig, qualifiziertes Personal müsste wieder entlassen werden.“ Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit setzt sich dafür ein, dass Bund und Länder sofort und intensiv nach einer Lösung suchen, um die Kontinuität der Berufseinstiegsbegleitung sicher zu stellen.

Bereits im März hat der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit ein Positionspapier unter dem Titel „Damit der Einstieg in den Beruf allen jungen Menschen gelingt“ veröffentlicht. Dieses steht unter www.jugendsozialarbeit.de/358 zur Verfügung. Dort findet sich auch die Stellungnahme zum Gesetz „Zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“.

Redaktion: Annika Koch

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