Jugendsozialarbeit
Jugendsozialarbeit und Jobcenter diskutieren Zusammenarbeit
So wie in der Ballade von den beiden Königskindern, die vergeblich versuchten, zueinander zu kommen, ist es nicht. Jobcenter und Jugendsozialarbeit können zusammenkommen, wenn es darum geht, gemeinsam passende Angebote zur Integrationsförderung von benachteiligten Jugendlichen umzusetzen, neu zu entwickeln und zu finanzieren. Dies zeigte das Spektrum an sehr unterschiedlich ausgerichteten und finanzierten Projekten, die bei Fachveranstaltung am 27. Juni in Berlin vorgestellt wurden.
29.06.2012
„Zustände und Zuständigkeiten“ – so der Titel der mit 115 TeilnehmerInnen aus Jugendhilfe und Arbeitsverwaltung gut besuchten Tagung, die unter der Federführung des Paritätischen Gesamtverbandes in Kooperation mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelische Jugendsozialarbeit und im Rahmen des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit durchgeführt wurde. In der Veranstaltung wurde ein genauer Blick auf die Zusammenarbeit der für die Förderung der sozialen und beruflichen Integration von integrationsgefährdeten Jugendlichen zuständigen AkteurInnen geworfen.
Warum ist dies ein so wichtiges Thema, ja sogar ein Dauerbrenner? Die notwendige Zusammenarbeit bei der Gestaltung der Förderung muss in der Kommune gesteuert werden und findet auf der Grundlage der drei verschiedenen Rechtskreise der Sozialgesetzbücher (SGB) II, III und VIII statt. Die unterschiedliche Logik der SGB II und III (mit dem Ziel der Integration in den Arbeitsmarkt) und des SGB VIII (mit dem Ziel der Persönlichkeits-entwicklung und der Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe) produziert schwierige Schnittstellen und führt in der Praxis zu Reibungen. Trotzdem sind diese Rechtskreise für die Förderung von integrationsgefährdeten Jugendlichen in juristisch klaren Regelungen miteinander verbunden. Dies machte Prof. Johannes Münder von der Technischen Universität Berlin in seinem Vortrag zur Zusammenarbeit aus rechtlicher Sicht deutlich.
Wie wichtig es in diesen komplexen Rahmenbedingungen ist, dass alle Zuständigen an einem Strang ziehen, betonte Isabella Gold vom Bayerischen Staatsministerium in ihrem Vortrag. Seit 30 Jahren steuert und fördert das Land Bayern die arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit mit und steht dabei im intensiven Austausch mit dem Regionalen Einkaufszentrum der Bundesagentur für Arbeit und den in der Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit zusammengeschlossenen Trägern. Dabei gehe es immer um die Integration in den ersten Arbeitsmarkt und nicht darum, Sonderstrukturen zu schaffen, so Gold. Sie will den Zuständigen vor Ort Mut machen, trotz der nicht einfachen rechtlichen Grundlage und der zum 1. April in Kraft getretenen Instrumentenreform, gemeinsame Angebote zu entwickeln. Dazu sei kein neuer Rechtsrahmen nötig, sondern ein gemeinsamer Wille und klare Zuständigkeiten.
Und was kann dazu beitragen, dass es gelingt? Auch darüber tauschten sich die TeilnehmerInnen der Veranstaltung aus: Wichtig für die Qualität der gemeinsam entwickelten Angebote ist die Kontinuität in der Zusammenarbeit, die leider manchmal erschwert wird durch das Ausschreibungsverfahren der Bundesagentur für Arbeit. Viele TeilnehmerInnen wünschen sich auch mehr Rechtssicherheit verbunden mit mehr Freiheit bei der Gestaltung der Angebote. Und es braucht einen Motor vor Ort - dies kann das Jugendamt sein oder das Jobcenter. Hauptsache einer packt es an!
Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelische Jugendsozialarbeit e.V. (BAG EJSA)
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