Kinder- und Jugendschutz
Jugendmedienschutz von Bund und Ländern wird angeglichen
Die Niedersächsische Landesregierung hat heute beschlossen, den Landtag über den aktuellen Entwurf des Vierzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrags zu unterrichten.
13.04.2010
HANNOVER. Der Staatsvertrag novelliert den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag aus dem Jahr 2003. Dieser gilt für Inhalte von Rundfunk und Telemedien. Gleichzeitig wird das Jugendschutzgesetz des Bundes überarbeitet, das ähnliche Sachverhalte für Medien wie etwa Kinofilme, DVD und PC-Spiele regelt.
Die Änderungen zielen im Wesentlichen auf die Angleichung von Jugendschutz des Bundes und Jugendmedienschutz der Länder: Betroffen sind die Alterseingangsstufen, die gegenseitige Anerkennung von Entscheidungen und die Vorgaben für die Art und Weise der Kennzeichnung von Inhalten. Elektronische Presse ist vom Anwendungsbereich des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags weitgehend ausgenommen.
Der novellierte Jugendmedienschutz-Staatsvertrag regelt zudem die dauerhafte Erhaltung der gemeinsamen Stelle Jugendschutz der Länder „jugendschutz.net". Ihre Arbeit insbesondere im Vorfeld von Aufsichtsverfahren hat sich bewährt. Mit Vorschriften zur Beschleunigung von Aufsichtsverfahren soll eine gemeinsame Forderung der Länder Niedersachsen und Hamburg umgesetzt werden.
Quelle: Niedersächsische Staatskanzlei
ik
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