Kinder- und Jugendschutz
Internationaler Antidrogentag am 26. Juni: Haderthauer fordert Meldepflicht bei nachlässigem Elternverhalten
"Wir müssen alles tun, um das grassierende Kampftrinken immer jünger werdender Opfer zu bekämpfen. Dabei sind aber zu allererst die Eltern in der Pflicht. Eltern, die, nachdem ihr Sprössling sich ins Koma getrunken hat, keinerlei Problembewusstsein zeigen, müssen an ihre Aufsichtspflicht erinnert werden", so Bayerns Familienministerin Christine Haderthauer mit Blick auf den Internationalen Antidrogentag.
25.06.2010
Christine Haderthauer: "Elterliche Erziehungsverantwortung endet erst mit der Volljährigkeit. Das Wohl eines Kindes ist schließlich nicht nur gefährdet, wenn Eltern ihre Kleinkinder misshandeln. Auch wenn sie, nachdem sich ihr Halbwüchsiger ins Koma getrunken hat, geeignete Maßnahmen, wie die Teilnahme an Beratungs- und Präventionsprogrammen, ablehnen, vernachlässigen Eltern ihre Aufsichts- und Erziehungspflicht. Ich habe auf vielfachen Wunsch der Ärzte mit einem Schreiben an die Ärzteschaft klargestellt, dass der behandelnde Arzt in Bayern in solchen Fällen gesetzlich verpflichtet ist, das Jugendamt zu benachrichtigen, genau wie in den Fällen, in denen er Anhaltspunkte für Kindsmisshandlung hat. Kinderschutz hat keine Altersgrenze! Dieses Vorgehen wird auch vom Bayerischen Datenschutzbeauftragten befürwortet".
Die Ministerin appellierte darüber hinaus an die Bayerischen Kommunen, bei Testkäufen alle Spielräume zu nutzen: "Nach wie vor kommen Kinder und Jugendliche viel zu leicht an Alkohol. Bereits letztes Jahr habe ich die Möglichkeiten für die Kommunen erweitert, Testkäufe durch jugendliche Anwärter im öffentlichen Dienst durchführen zu lassen. Händler, die Altersgrenzen nicht beachten, begehen nicht nur ein Kavaliersdelikt. Es drohen bis zu 50.000 Euro Bußgeld. Jugendschutzbestimmungen, die nicht vollzogen werden, sind das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt sind. Einige Kommunen gehen mit gutem Beispiel voran und haben bereits Testkäufe durchgeführt. Deren Erforderlichkeit wurde dabei leider nachdrücklich unter Beweis gestellt. In über 50 Prozent der durchgeführten Käufe wurden Verstöße gegen die Abgabebestimmungen des Jugendschutzgesetzes festgestellt!"
Dringenden Handlungsbedarf sieht Haderthauer auch auf bundesgesetzlicher Ebene. 2003 sei gegen das Votum Bayerns im Jugendschutzgesetz die Möglichkeit für Eltern geschaffen worden, Volljährige zu beauftragen, ihre Erziehungsaufgaben zu übernehmen. Haderthauer: "Die Praxis hat gezeigt, dass dadurch dem Missbrauch vor der Diskothek Tür und Tor geöffnet wurde. Ich fordere hier Korrekturen, insbesondere die Heraufsetzung des Mindestalters für die beauftragte Person von 18 auf 25 Jahre!"
Herausgeber: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
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