Kinder- und Jugendschutz
Hamburgs Senat beschließt Zweiten Landesaktionsplan Opferschutz
Der Hamburger Senat hat heute den Zweiten Hamburger Landesaktionsplan Opferschutz verabschiedet und unterstreicht damit erneut den hohen Stellenwert, den er der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, Männer und Kinder sowie der Gewaltprävention in der Stadt beimisst. Sozialsenator Dietrich Wersich hat den behördenübergreifen Landesaktionsplan heute der Öffentlichkeit präsentiert.
07.12.2010
2007 hatte der Senat einen Ersten Landesaktionsplan Opferschutz beschlossen, der systematisch Maßnahmen und Aktivitäten zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, Männer und ihre Kinder im Bereich Prävention und Intervention bündelte und verknüpfte. Im Mittelpunkt standen neben den polizeilichen und strafrechtlichen Maßnahmen insbesondere Hilfs- und Unterstützungsangebote für Migrantinnen und Migranten im Kontext von Beziehungsgewalt, Zwangsheirat und Menschenhandel sowie Angebote für Kinder und Jugendliche, die mittelbar von Beziehungsgewalt betroffen sind. Daneben wurden Qualifizierungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen sowie die Verstärkung von Kooperations- und Vernetzungsstrukturen zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren benannt.
Nach drei Jahren kann der Senat eine positive Bilanz ziehen.
„Die im ersten Landesaktionsplan genannten Maßnahmen für eine verbesserte Intervention und Prävention sind umgesetzt worden“, sagt Sozialsenator Dietrich Wersich. „Die Arbeit an der Umsetzung des ersten Landesaktionsplans, die Ergebnisse aus unserem erfolgreich abgeschlossenen EU-Projekt ,Aktiv gegen Zwangsheirat‚Äò sowie neuere Erkenntnisse aus der Forschung und der Hamburger Beratungspraxis haben uns jedoch gezeigt, dass wir bestehende Maßnahmen und Strategien verbessern müssen, um noch effizienter an die Problem- und Lebenslagen gewaltbetroffener Frauen, Männer und Kinder anzuknüpfen“, so Wersich weiter. „Mit der Fortschreibung des Aktionsplans wollen wir diesen Erkenntnissen Rechnung tragen“.
Mit dem Zweiten Landesaktionsplan Opferschutz legt der Senat daher ein ganzheitliches Handlungskonzept zur Bekämpfung von Gewalt im sozialen und öffentlichen Raum vor. Das Konzept greift aktuelle Fragestellungen und Herausforderungen auf und setzt neue Akzente. Ältere Frauen, Menschen mit Behinderung sowie Frauen, die Opfer von Genitalverstümmelung geworden sind, werden ausdrücklich berücksichtigt. Der Gewaltbetroffenheit von Männern sowie Kindern und Jugendlichen wird stärker Rechnung getragen, ohne die Gewaltbetroffenheit von Frauen zu schmälern. Neue Phänomene wie Gewalterfahrungen im Internet werden aufgegriffen.
Wersich: „Jede Gewalttat im privaten oder öffentlichen Raum zieht mindestens ein Opfer nach sich. Leid, das wir verringern wollen. Wir müssen dazu Gewaltformen frühzeitiger erkennen und entschlossener einschreiten, um Gewaltkreisläufe, die sich bis in die nächste Generation fortsetzen können, zu durchbrechen und weitere Gewalt zu verhindern. Hierzu leistet das neue Handlungskonzept einen wichtigen Beitrag.“
Zu den grundlegenden Handlungsansätzen gehört auch die Weiterentwicklung kultursensibler Herangehensweisen zur Unterstützung und Hilfe gewaltbetroffener Menschen mit Migrationshintergrund Es gilt Kooperations- und Vernetzungsstrukturen zu verbessern und weiter auszubauen - insbesondere durch stärkere Einbindung von Migrantenorganisationen und auch durch verstärkte interdisziplinäre Aus- und Fortbildungen.
Im Sinne eines ganzheitlichen Vorgehens sollen zudem täterorientierte Interventionsstrategien weiterentwickelt werden, denn eine qualifizierte Arbeit mit Tätern und Täterinnen in allen Gewaltkontexten wirkt präventiv und erhöht den Opferschutz.
Gleichzeitig geht es darum eine Kultur des Hinsehens und Helfens der Mitbürgerinnen und Mitbürger zu fördern. Der Aktivierung einer Kultur des Hinschauens von Menschen in den Stadtteilen soll neben den professionellen Hilfs- und Unterstützungsangeboten im Rahmen von Präventionsmaßnahmen künftig noch mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden.
Das Referat Opferschutz in der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz koordiniert die Umsetzung des Landesaktionsplans. Alle Maßnahmen sollen künftig noch stärker einer behördenübergreifenden, interdisziplinären Qualitätssicherung unterzogen werden. Der Landesaktionsplan soll künftig alle drei Jahre fortgeschrieben werden.
Herausgeber: Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz der Freien und Hansestadt Hamburg - Landesjugendamt
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