Kinder- und Jugendschutz

Gewalt- und Suchtprävention: Hessen erhöht soziale Mittel für Kommunen

Wirksamere, konsequentere und an den Bedürfnissen der Menschen vor Ort ausgerichtete Angebote schaffen – dies ist das Ziel der Kommunalisierung sozialer Hilfen in Hessen. Dabei stellt das Land den Kommunen Mittel zur Verfügung, die diese dann an Träger bedarfsgerecht weiterreichen. So soll z.B. das Angebot der Beratungsstellen zur Prävention von Gewalt an Kindern und Jugendlichen erweitert werden.

09.08.2018

Die Hessische Landesregierung wird zusätzliche Mittel für das Projekt Kommunalisierung sozialer Hilfen zur Verfügung stellen, damit diese Landesmittel an die Landkreise und kreisfreien Städte weitergegeben werden können. Das Gesamtbudget steigt in 2018 von 19,2 Mio. Euro auf 21,2 Mio. Euro und in 2019 um weitere 2,1 Mio. Euro auf 23,3 Mio. Euro.

„Wir hatten bereits 2015 den jährlichen Ansatz von rund 13,8 Millionen Euro auf jährlich rund 19,2 Millionen Euro erhöht, jetzt stellen wir zusätzlich weitere vier Millionen Euro in den nächsten beiden Jahren zu Verfügung. Ich finde, dass diese Zahlen vor allem die Bedeutung des Schutzes vor Gewalt für die Hessische Landesregierung eindrucksvoll unterstreichen“, so Grüttner. „Kinder und Jugendliche haben ein Recht, unbeschwert aufzuwachsen und sich zu entwickeln“, ergänzte Grüttner.

Kommunalisierung sozialer Hilfen

Das Land fördert die Angebote nicht direkt, sondern stellt den Landkreisen und kreisfreien Städten die Mittel zur Verfügung, die diese dann an die Träger der Angebote bedarfsgerecht weiterreichen. Die Kommunalisierung sozialer Hilfen ist ein partnerschaftliches Instrument, das zwischen dem Landeswohlfahrtsverband Hessen, der Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Hessen, dem Hessischen Städtetag, dem Hessischen Landkreistag und dem Land Hessen geschlossen wurde. Ziel ist es, wirksamere und konsequentere, an den Bedürfnissen der Menschen vor Ort ausgerichtete Angebote zu schaffen.

Mit jedem Landkreis wird eine Zielvereinbarung abgeschlossen

Das Mehr an Mitteln bedeutet für alle Beteiligten in der Kommunalisierung sozialer Hilfen eine Unterstützung der so wichtigen Arbeit vor Ort. „Es ist der Hessischen Landesregierung ein besonderes Anliegen, das Angebot bei den Fachberatungsstellen zum Schutz vor Gewalt und sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen zu erweitern bzw. neue Angebote zu schaffen. Allein dafür werden 500.000 Euro in 2018 und 1,1 Mio. Euro ab 2019 zusätzlich zur Verfügung gestellt. Weitere Mittel sind für Frauenhäuser, Beratungsstellen zum Schutz vor häuslicher Gewalt, Suchtprävention, Betreuungsvereine, allgemeine Frühförderung, Mütterzentren, Aidshilfen und Selbsthilfekontaktstellen vorgesehen“, betonte Grüttner.

Damit zusätzliche Mittel den Beratungsstellen und Schutzeinrichtungen zur Verfügung gestellt werden können, wird das Land Hessen mit jedem Landkreis bzw. kreisfreien Stadt eine Zielvereinbarung abschließen.

Quelle: Hessisches Ministerium für Soziales und Integration vom 30.07.2018

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