Kinder- und Jugendschutz
Fachtagung zum Thema Salafismus
Die Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (AJS) Nordrhein-Westfalen informiert auf ihrer Fachtagung "Salafismus – Anwerbestrategien und Gegenmaßnahmen" am 2. Juni 2015 praxisnah über das Phänomen Salafismus und die Herausforderungen für Jugendhilfe, Schule und Schulsozialarbeit.
26.03.2015
Das Phänomen "Salafismus" stellt Jugendhilfe, Schule und Schulsozialarbeit vor bisher unbekannte Herausforderungen. Zwar gab es auch früher unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen religiös-weltanschauliche Neuorientierungen mit einem radikalen Wandel in der Lebensführung, familiäre und soziale Beziehungen wurden teils abgebrochen. Neu ist aber die Geradlinigkeit, mit der salafistische Radikalisierung in vielen Fällen auf Gewalt gegen sich selbst und andere hinausläuft.
Um salafistisches Gedankengut zu verbreiten, spielt das Internet eine besondere Rolle. Soziale Netzwerke sind sehr dynamisch und angesichts der zunehmenden Verbreitung von Smartphones überall verfügbar. Vor allem Videos aus Krisengebieten üben auf manche Heranwachsende eine gewisse Strahlkraft aus.
Wer sind die jungen Menschen, die in oft kürzester Zeit ihr ganzes Leben umkrempeln? Was treibt sie an? Mit welchen Mitteln gelingt es salafistischen Akteuren, sie zu diesen radikalen Schritten zu bewegen? Warum ist gerade die Ansprache über soziale Medien so erfolgreich?
Praxisnah über das Phänomen Salafismus informieren und darüber hinaus erste Ansatzpunkte für mögliche Reaktionen liefern – das ist das Anliegen der Fachtagung "Salafismus – Anwerbestrategien und Gegenmaßnahmen".
Informationen zur Veranstaltung
Die AJS NRW e.V. führt die ganztägige Fachveranstaltung in Kooperation mit dem LVR-Landesjugendamt Rheinland am 2. Juni 2015 (10 bis 16 Uhr) im Horion-Haus, Köln-Deutz, durch. Die Tagungsgebühr beträgt 50 Euro (incl. Mittagsimbiss und Getränke).
Anmeldungen sind bereits jetzt unter <link>info@mail.ajs.nrw.de möglich. Anfang Mai wird das Tagungsprogramm mit ausführlichen Informationen erhältlich sein.
Quelle: Arbeitsgemeinschaft Kinder- u. Jugendschutz (AJS) Landesstelle Nordrhein-Westfalen e.V. vom 25.03.2015
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