Kinder- und Jugendschutz

Ein Jahr nächtliches Alkoholverkaufsverbot in Baden-Württemberg zeigt erste Wirkungen

„Das nächtliche Alkoholverkaufsverbot von 22.00 bis 5.00 Uhr in Tankstellen, Supermärkten und anderen Verkaufsstellen macht sich positiv bemerkbar.

25.02.2011

Sowohl bei Alkoholvergiftungen von Heranwachsenden als auch bei jungen alkoholisierten Gewalttätern sind Rückgänge festzustellen.“ Das sagte der baden-württembergische Innenminister Heribert Rech am 25. Februar 2011 in Stuttgart. Das Alkoholverkaufsverbot sei wichtig zur Abwehr alkoholbedingter Gefahren und so für die öffentliche Sicherheit und Ordnung.

Dem Verbot seien intensive Diskussionen vorausgegangen. Deshalb sei im Gesetz festgelegt worden, die Regelung spätestens nach drei Jahren zu überprüfen. Nach dem ersten Jahr sei aber bereits eine positive Entwicklung festzustellen. Die Polizeiliche Kriminalstatistik 2010 belege, dass die Zahl junger alkoholisierter Gewalttäter um 5,5 Prozent auf 2.292 zurückgegangen sei. Nach Aussage der AOK Baden-Württemberg sei auch die Zahl der Heranwachsenden, die mit einer Alkoholvergiftung ins Krankenhaus eingeliefert werden mussten, im vergangenen Jahr von 1.670 auf 1.619 gesunken. Außerdem sei laut Auskunft der Polizeidienststellen die Zahl der Tankstellen, bei denen die Polizei mindestens einmal im Monat wegen alkoholbedingter Straftaten einschreiten musste, seit Inkrafttreten des Alkoholverkaufsverbots von 69 auf 31 zurückgegangen.

Von den 31 Tankstellen hätten 16 eine gaststättenrechtliche Erlaubnis. Die übrigen 15 seien wegen ihrer zentralen Lage oder ihrer Nähe zu Szene-Lokalen oder Discotheken weiterhin Einsatzschwerpunkte.

Rech betonte, dass die Verfassungsmäßigkeit des nächtlichen Alkoholverkaufsverbots inzwischen bestätigt worden ist. Das Bundesverfassungsgericht habe zwei Verfassungsbeschwerden gegen das Verbot gar nicht erst zur Entscheidung angenommen. Im ersten Fall habe sich eine Privatperson gegen das Verbot gewendet, weil sie sich in ihrer allgemeinen Handlungsfreiheit tangiert sah. Im zweiten Fall hätte eine Tankstellenpächterin gegen das Gesetz geklagt. Sie habe sich durch das Verbot in ihrer Berufsausübungsfreiheit verletzt gesehen. Gestützt werde das Verbot auch durch eine aktuelle Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, das eine Klage mehrerer Tankstellenbesitzer im pfälzischen Frankenthal zurückgewiesen habe.

Innenminister Heribert Rech: „Das Alkoholverkaufsverbot war richtig, weil es die Rund-um-die-Uhr-Verfügbarkeit von Alkohol einschränkt. Die Regelung wird nicht nur von der Bevölkerung gutgeheißen, auch die Tankstellen halten sich daran.“ Gerade jungen Leuten, die besonders anfällig sind, müssten Grenzen gesetzt werden. Denn nach wie vor sei Alkoholmissbrauch der Auslöser für Gewalt schlechthin.

Quelle: Innenministerium Baden-Württemberg

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