Kinder- und Jugendschutz

Diakonie: Rechtsanspruch auf Schutz vor Gewalt längst überfällig

Jede Frau muss einen Anspruch auf Schutz und Beratungsleistungen haben, fordert die Diakonie anlässlich des Internationalen Tags zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen am 25.11.2018. Im Jahr 2017 wurden 138.893 Menschen Opfer von Gewalttaten ihrer Partner oder Ex-Partnern. Von Partnerschaftsgewalt waren insgesamt 113.965 Frauen betroffen.

23.11.2018

„Die aktuellen Zahlen des Bundeskriminalamtes sprechen eine eindeutige Sprache. Sie zeigen einen Stillstand bei der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen“, sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland, anlässlich des Internationalen Tags zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen am 25. November. „Zudem müssen wir weiterhin von einer hohen Dunkelziffer ausgehen. Häusliche Gewalt ist in Deutschland  immer noch tabuisiert. Die Ursachen sind vielschichtig: Scham, Angst, fehlende Ressourcen und die Sorge um die Kinder“, betont Loheide. „Leider reichen die Plätze in Frauenhäusern immer noch nicht aus, um betroffenen Frauen in akuten Notsituationen Schutz vor körperlicher, seelischer oder sexueller Misshandlung zu bieten", kritisiert Loheide. 

Mit der Unterzeichnung der Istanbul-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, die am 1. Februar 2018 in Deutschland in Kraft getreten ist, habe die Bundesregierung einen wichtigen Schritt getan, betont Loheide.

Damit verpflichte sich Deutschland, für geeignete und leicht zugängliche Schutzunterkünfte in ausreichender Zahl zu sorgen. „Jede Frau muss einen Anspruch auf Schutz und Beratungsleistungen haben,  unabhängig von Einkommen und Vermögen, Herkunftsort und Aufenthaltsstatus oder gesundheitlicher Einschränkung oder Behinderung. Die Diakonie fordert deshalb einen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe bei Gewalt sowie ein Bundesgesetz mit entsprechenden Regelungen", bekräftigt Loheide. 

Weitere Informationen zur Polizeilichen Kriminalstatistik und zu Hilfeangeboten finden sich in der aktullen Berichterstattung auf dem Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe. 

Quelle: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 23.11.2018

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