Kinder- und Jugendschutz
Cannabiskonsum: Deutlicher Anstieg bei jungen Männern
Der Konsum von Cannabis ist bei 12- bis 25-Jährigen in den vergangenen Jahren in Deutschland angestiegen, insbesondere unter Jugendlichen bis 17 Jahre. Aktuell gibt jeder Vierte an, in den letzten 12 Monaten Cannabis konsumiert zu haben. Anlässlich des Weltdrogentages fordert die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler, mehr Prävention.
25.06.2018
Zum Weltdrogentag am 26. Juni 2018 warnen die Drogenbeauftragte der Bundesregierung und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) vor den Risiken des Cannabiskonsums. Wie neue Studienergebnisse der BZgA zeigen, ist der Konsum von Cannabis bei 12- bis 25-Jährigen in Deutschland in den vergangenen Jahren angestiegen.
So gaben 16,8 Prozent der 18- bis 25-Jährigen an, in den vergangenen zwölf Monaten mindestens einmal Cannabis konsumiert zu haben. Im Jahr 2008 waren es noch 11,6 Prozent. Besonders deutlich ist der Anstieg bei jungen Männern in dieser Altersgruppe. Aktuell gibt etwa jeder Vierte (22,9 Prozent) an, in den vergangenen zwölf Monaten mindestens einmal Cannabis zu sich genommen zu haben (2008: 14,8 Prozent).
Mehr Prävention gefordert
Dazu erklärt Marlene Mortler, Drogenbeauftragte der Bundesregierung: „Dieser Anstieg ist keine gute Nachricht und verdeutlicht mal wieder, dass Cannabis nicht weiter verharmlost werden darf. Gerade mit Blick auf diese Droge brauchen wir mehr Prävention. Die ständige Debatte um die Legalisierung führt in die falsche Richtung. Sie suggeriert gerade den Jüngeren, Cannabis sei eine ungefährliche Substanz – das ist schlicht und einfach falsch! Das Cannabis von heute hat mit der vergleichsweise schwachen Droge von vor 20 Jahren wenig gemein. Unser Ziel muss weiterhin sein, die Menschen davon zu überzeugen gar nicht zu kiffen, anstatt ihnen den Weg zum nächsten Joint so leicht wie möglich zu machen.“
Risiken werden von jungen Menschen unterschätzt
Auch bei den 12- bis 17-jährigen männlichen Jugendlichen hat sich der Cannabiskonsum erhöht. Aktuell geben 9,5 Prozent an, in den vergangenen zwölf Monaten Cannabis konsumiert zu haben. Im Jahr 2011 waren es 6,2 Prozent.
Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA, betont: „Die Risiken des Cannabiskonsums werden nach wie vor unterschätzt - insbesondere von jungen Menschen. Als psychoaktive Substanz kann Cannabis die Gehirnentwicklung beeinträchtigen und zu Persönlichkeitsstörungen führen, insbesondere, wenn bereits in jungen Jahren regelmäßig konsumiert wird. Hinzu kommt die Gefahr, dass viele Cannabissorten heutzutage sehr hohe THC-Konzentrationen aufweisen und die schädigende Wirkung dadurch potenziert wird.“
Online-Selbsttest „Cannabis-Check“
Die BZgA informiert im Rahmen der Cannabisprävention junge Menschen über die Risiken des Konsums. Hierzu bietet das Internetportal www.drugcom.de aktuelle und wissenschaftlich fundierte Informationen rund um das Thema Cannabis. Außerdem kann im Online-Selbsttest „Cannabis-Check“ der eigene Umgang überprüft werden. Zur Konsumreduzierung gibt es zudem im Internet das individualisierte Verhaltensänderungsprogramm „Quit the shit“. Es kann kostenfrei und anonym genutzt werden und hat in verschiedenen Studien seine Wirksamkeit bestätigt.
Das BZgA-Suchtberatungstelefon ist erreichbar unter Tel. 0221-89 20 31. Beratungszeiten: Montag bis Donnerstag von 10 bis 22 Uhr und Freitag bis Sonntag von 10 bis 18 Uhr. Es bietet persönliche Beratung bei Suchtproblemen mit dem Ziel, an geeignete lokale Hilfs- und Beratungsangebote zu vermitteln.
Über die Studie
Im Rahmen der BZgA-Studie „Alkoholsurvey“ wurden für den Teilband „Der Cannabiskonsum Jugendlicher und junger Erwachsener in Deutschland 2016“ im Zeitraum März bis Juni 2016 insgesamt 7.003 Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 12 bis 25 Jahren befragt.
Der vollständige Bericht der Befragung „Der Cannabiskonsum Jugendlicher und junger Erwachsener in Deutschland 2016“ sowie ein Infoblatt mit zentralen Studienergebnissen stehen auf der Internetseite der BZgA bereit.
Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung vom 21.06.2018
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