Kinder- und Jugendschutz

Bundesregierung berät Novelle der Spielverordnung

Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 22. Mai den Entwurf einer Sechsten Verordnung zur Änderung der Spielverordnung beraten. Der Entwurf hat zum Ziel, den Spieler- und Jugendschutz im gewerblichen Glückspiel zu stärken und die Regelungen zur Verhinderung von Steuerhinterziehung und Geldwäsche zu verbessern.

24.05.2013

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler: "Bei der Novelle der Spielverordnung handelt es sich um einen ausgewogenen Entwurf, der sowohl den Interessen der Wirtschaft als auch den Anliegen des Spieler- und Jugendschutzes Rechnung trägt. Wir wollen Gefährdungen Jugendlicher durch Geldspielgeräte noch wirksamer vermeiden und pathologisches Spielverhalten weiter zurückdrängen. Zugleich geben wir der Wirtschaft durch Übergangsfristen Zeit, sich auf die neuen Regelungen einzustellen."

Der Entwurf basiert im Wesentlichen auf den im letzten Jahr vorgelegten Vorschlägen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Er wurde in enger Zusammenarbeit mit der Drogenbeauftragten der Bundesregierung erarbeitet und mit den anderen Ressorts abgestimmt. Auch die Verbände wurden angehört.

Der aktuelle Entwurf sieht insbesondere folgende Regelungen vor:

  • Die zulässige Anzahl von Geldspielgeräten in Gaststätten wird von drei auf ein Gerät reduziert, es sei denn, der Jugendschutz ist nicht gefährdet (dies ist der Fall bei Orten, in denen eine Gefährdung Minderjähriger auf Grund der örtlichen Lage oder der für sie geltenden Zugangsbestimmungen ausgeschlossen ist, z.B. Autobahnraststätten, an denen sich Jugendliche in der Regel in Begleitung Erwachsener aufhalten). Für die Anpassung wird den Herstellern von Geldspielgeräten eine Übergangsfrist von fünf Jahren eingeräumt.
  • Es werden die Einzelheiten des personenungebundenen Identifikationsmittels (personenungebunde Spielerkarte) geregelt: Spielgeräte müssen künftig so hergestellt werden, dass sie nur mit einer Spielerkarte betrieben werden können, die vom Aussteller ausgegeben wird. Dies dient dem Jugendschutz (Ausgabe der Karte nur nach Alterskontrolle) und dem Spielerschutz (gleichzeitiges Bespielen mehrerer Geräte nicht möglich, da jeder Spieler nur eine Karte erhält).
  • Die gerätebezogenen Regelungen werden verschärft. Dazu zählt insbesondere die Einführung einer Spielunterbrechung nach drei Stunden mit Nullstellung der Geräte.
  • Das so genannte Vorheizen der Geldspielgeräte, also das Hochladen von Punkten durch das Personal der Spielstätte, wird ausdrücklich verboten.
  • Die Mehrfachbespielung von Geldspielgeräten wird weiter eingedämmt durch eine Reduzierung der Geldspeicherung und eine Verschärfung der Beschränkung von Automatiktasten.
  • Um schneller auf Fehlentwicklungen reagieren zu können, wird die Bauartzulassung für Geldspielgeräte auf zunächst ein Jahr und die Aufstelldauer für jedes einzelne Gerät auf vier Jahre befristet.
  • Zur Verhinderung der Steuerhinterziehung und der Geldwäsche bei Geldspielgeräten werden die Anforderungen an die Aufzeichnungen verschärft, die während des Spielbetriebs durch die Geldspielgeräte vorgenommen werden müssen: Diese Daten müssen künftig dauerhaft  aufgezeichnet,  jederzeit elektronisch verfügbar und auslesbar sowie gegen Manipulationen geschützt sein.
  • Die mit Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze vom 5. Dezember 2012 geschaffene Ermächtigungsgrundlage für einen Unterrichtungsnachweis für die Aufsteller von Geldspielgeräten wird umgesetzt, d.h. die Einzelheiten des Unterrichtungsverfahrens durch die Industrie- und Handelskammern werden in der Spielverordnung geregelt.

Die im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie erfolgte Evaluierung der <link http: www.bmwi.de bmwi redaktion pdf b _blank external-link-new-window external link in new>Fünften Novelle der Spielverordnung (PDF: 282 KB) durch das Münchener Institut für Therapieforschung (IFT) im Jahr 2010 hatte Verbesserungsbedarf beim Spieler- und Jugendschutz beim gewerblichen Spiel aufgezeigt. Der <link http: www.bmwi.de bmwi redaktion pdf s-t _blank external-link-new-window external link in new>Entwurf der Sechsten Verordnung (PDF: 103 KB) zur Änderung der Spielverordnung greift Vorschläge aus diesem Evaluierungsbericht auf.

Der Verordnungsentwurf wird jetzt dem Bundesrat zugeleitet. Nach Zustimmung durch den Bundesrat kann die neue Spielverordnung in Kraft treten. Der Entwurf wurde zudem der Europäischen Kommission angezeigt.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie vom 22.05.2013

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