Kinder- und Jugendschutz

BAJ Umfrage: Regulierungsbedarf im Jugendschutzgesetz

Seit vielen Jahren diskutieren Expertinnen und Experten Veränderungsbedarfe im Jugendschutzgesetz. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (BAJ) hat deshalb im Sommer vergangenen Jahres eine Umfrage bei Jugendschützerinnen und Jugendschützern durchgeführt.

19.02.2014

Ziel war die Einschätzung der Fachleute zu verschiedenen Regelungen wie beispielsweise der Erziehungsbeauftragten Person, zum Aufenthalt auf öffentlichen Plätzen sowie in Gaststätten, zur Abgabe von alkoholischen Getränken und Tabakwaren an Kinder und Jugendliche, zu Konzerten, Sport- und anderen Großveranstaltungen sowie zum Versandhandel von Alkohol und Tabak über das Internet zu erfragen. In dem Dossier 2-2014 "Regulierungsbedarf im Jugendschutzgesetz" werden ausgewählte Ergebnisse der Befragung der Fachkräfte präsentiert.

Wo sehen die Fachkräfte Handlungsbedarf?

Regelungen werden von einer Reform in den Bereichen "Großveranstaltungen" und "Versandhandel von Alkohol und Tabak" erwartet. Auch ist insgesamt der Eindruck entstanden, dass bei den von Eltern nachgefragten Ausgehzeiten aus Sicht der Fachleute kein Regelungsbedarf besteht. Bei den übrigen Fragen ist wegen der unsicheren Datenbasis der Befragung kein eindeutiges Urteil möglich. Als übergreifendes Thema wurde extrahiert, dass es in der Fachöffentlichkeit eine Debatte darüber gibt, ob man Jugendliche stärker in die Verantwortung nehmen muss. Aktueller Anlass für diese Frage ist, dass sich ein Bundesland in Österreich entschieden hat, Jugendliche direkt "zu bestrafen", wenn sie mit Alkohol erwischt werden, oder die Ausgehzeiten eigenmächtig ausgedehnt haben. Regelmäßig diskutieren die Fachkräfte des Kinder- und Jugendschutzes auch die Frage, ob die Verantwortung der Eltern vergrößert werden soll, oder ob man angesichts einiger weniger unverantwortlicher Personensorgeberechtigter lieber die Grenzen enger zi  en soll. Unbestreitbar ist auch, dass es immer noch erheblichen Informationsbedarf gibt. Der Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V., Prof. Dr. Bruno W. Nikles, hat im Rahmen des Workshops in Berlin eine Sekundär-Analyse einer repräsentativen Befragung vorgestellt, die von TNS Infratest Politikforschung im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Thema Jugendschutz durchgeführt wurde. Im Herbst 2012 waren Eltern, Lehrkräfte, Jugendliche, Gewerbetreibende und Fachkräfte nach ihren Vorstellungen zum Jugendschutz befragt worden. Vor allem bei Eltern, aber auch bei Lehrerinnen und Lehrern gibt es durchaus Wissenslücken. 1 Auf dem Workshop wurde herausgestellt, dass beispielsweise die "Erziehungsbeauftragte Person" in der Öffentlichkeit nicht als ein Werkzeug der Eltern, sondern als eines der Jugendlichen wahrgenommen wird. Eine detailliertere Auswertung der Befragung ist in dem Beitrag "Wissen und Einschätzungen zum Jugendschutz. Ergänzen   Auswertungen der von TNS-Infratest durchgeführten Befragung zum Thema Jugendschutz" in der Zeitschrift Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis (KJug) 1/2014 veröffentlicht worden. Neben der weitergehenden Interpretation der Befragungsergebnisse gibt er einige vorsichtige Hinweise auf mögliche Schlussfolgerungen.

Weitere Informationen: <link http: www.bag-jugendschutz.de>www.bag-jugendschutz.de

Ergebnisse der Befragung: <link http: www.jugendschutzaktiv.de files pdf application jugendsch_so.pdf external-link-new-window external link in new>www.jugendschutzaktiv.de/files/pdf/application/pdf/jugendsch_so.pd f (456 KB)

Download des Dossiers 2-2014: <link http: www.bag-jugendschutz.de pdf dossier_regulierungsbedarf_web.pdf _blank>"Regulierungsbedarf im Jugendschutzgesetz" (PDF 216 KB)

Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V.

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